Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt


im Bauleitverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7a „Wittdün“, 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 C „Ortsmitte West“, 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 D „Ortsmitte Ost“, 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Melksett“, 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Hellerpad“, 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Up de Höcht/ Up de Dünen“, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Bahnhof“ und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Slurpad“


die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB.




BM Fiegenheim berichtet, dass das beauftragte Planungsbüro NWP bereits alle besprochenen und seitens des BA definierten Punkte und Kriterien verarbeitet und in einen Planauszug erarbeitet hat.

Das vorliegende Plangerüst ist ausreichend, um das Bürgerbeteiligungsverfahren einzuleiten. Während der ersten Offenlegung kann durch die Öffentlichkeit Einwendungen erhoben werden, die ggf. in die zweite Offenlegung eingearbeitet werden.

Die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes wird in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro im laufenden Verfahren festgelegt.