Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Enthaltungen: 1

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs empfindet die Berechnung der Aufenthaltsfläche als zu groß..

 

Herr Koffinke erwidert hierauf, dass die Wohn- u. Aufenthaltsflächen seitens des Architekten berechnet wurden.

 

RM Klasing spricht der Verwaltung ein großes Lob für das aufgestellte Kontrollschema zur Ermittlung des notwendigen Dauerwohnraums aus.

 

Herr Koffinke bedankt sich für das Lob und erläutert, dass das Schema der Nachhaltung des Dauerwohnraumes diene.