Sitzung: 30.03.2021 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Enthaltung: 2
Vorlage: 01/102/2021
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:
Das Bauvorhaben Haus 1 ist genehmigungsfähig:
- wenn es sich
bei dem „untergeordneten Anbau“ um eine inseltypische Veranda handelt.
- der
festgeschriebene Dauerwohnraum laut B’Plan geschaffen wird.
Beide
Bauvoranfragen (TOP 9 und 10) wurden vom gleichen Bauherrn gestellt und werden
hier gemeinsam beraten.
RM
Schreiber weist darauf hin, dass der Bauherr mit dieser Bauvoranfrage dann
zukünftig weder Restaurant noch Hotelbetrieb betreiben würde. Der Bauherr zeige
hier eindeutig, was hier baulich möglich wäre. Er spricht sich dafür aus, noch
einmal das Gespräch mit dem Bauherrn zu suchen.
RM
Klasing ist der Ansicht, dass hier schon mehrfach Gespräche geführt wurden und
der Bauherr sich an den Bebauungsplan halten müsse wie alle anderen auch. Die
Anbauten wären nicht deklariert, Haus II sei nach den Festsetzungen des BPlanes
nicht zulässig. Die Tischvorlage sei zu spät eingegangen, um diese prüfen zu
können.
AV
Redelfs meint hierzu, dass niemand den Bauherrn zwingen könne, das Gebäude in
seiner jetzigen Funktion zu erhalten. Entweder man suche noch einmal das
Gespräch mit dem Bauherrn oder dieser baue, was laut Bebauungsplan möglich
wäre. Da es aber einen rechtskräftigen BPlan gäbe, favorisiere auch sie kein
erneutes Gespräch.
RM
Breuer hält „die Linde“ für sehr wertvoll und ist dafür noch einmal das
Gespräch mit dem Bauherrn zu suchen und weiterhin im Bauausschuss zu beraten,
was möglich wäre.
Auch
BSin Strothmann spricht sich für ein nochmaliges Gespräch mit dem Eigentümer
aus, um das Hotel und Restaurant zu erhalten.
Nach
Ansicht von RM Klasing liegen hier 2 Bauvoranfragen des Bauherrn vor, zu denen
man jetzt Stellung nehmen müsse.
AV
Redelfs schlägt vor, die Anträge formal zu beschließen und seitens des Rates
noch einmal das Gespräch mit dem Eigentümer zu suchen. Sie plädiert dafür, dass
seitens der Verwaltung ein Gesprächstermin vereinbart werden solle.
RM
Klasing bedauert auch, wenn das Restaurant zukünftig wegfallen würde. Er fragt,
ob das Hotel danach im Bebauungsplan festgeschrieben würde, wie in den alten
BPlänen auch.
Eine
andere Sache sei der Dauerwohnraum. Der Bauherr plane den Dauerwohnraum
komplett im alten Gebäude. Bei einer evtl. späteren Teilung des Grundstückes
sei dieser daher nur im vorderen Gebäude und in den hinteren zwei Häusern wären
allein Ferienwohnungen. Seiner Ansicht nach müsse die Bedingung bei der
Zustimmung sein, dass keine spätere Grundstücksteilung möglich wäre.
Nach
Ansicht der AV Redelfs bestehe diese Gefahr bei allen größeren Grundstücken.
RM
Schreiber weist noch einmal darauf hin, dass er das Ganze als Einladung zu
einem erneuten Gespräch verstehe.
Nach
Ansicht von RM Breuer solle die Gesprächsbereitschaft zügig gesichert werden.
BM
Piszczan erläutert, dass seiner Ansicht nach, wie auch schon in der
Beschlussvorlage dargestellt, Haus I genehmigungsfähig und Haus II nicht
genehmigungsfähig sei.
Herr
Koffinke erläutert hierzu, dass im Bebauungsplan eindeutig stehe, dass der
Dauerwohnraum auf dem gleichen Grundstück sein müsse. Die Teilung eines
Grundstückes darf rechtlich nicht ausgeschlossen werden, da im Bebauungsplan
hierzu nichts stehe.
Aber nach der Erhaltungssatzung kann der Dauerwohnraum, der gebaut wird, in der Baugenehmigung festgeschrieben werden.