Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Enthaltungen: 2

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Das Bauvorhaben Haus 1 ist genehmigungsfähig:

-       wenn es sich bei dem „untergeordneten Anbau“ um eine inseltypische Veranda handelt.

-       der festgeschriebene Dauerwohnraum laut B’Plan geschaffen wird.

 


Beide Bauvoranfragen (TOP 9 und 10) wurden vom gleichen Bauherrn gestellt und werden hier gemeinsam beraten.

 

RM Schreiber weist darauf hin, dass der Bauherr mit dieser Bauvoranfrage dann zukünftig weder Restaurant noch Hotelbetrieb betreiben würde. Der Bauherr zeige hier eindeutig, was hier baulich möglich wäre. Er spricht sich dafür aus, noch einmal das Gespräch mit dem Bauherrn zu suchen.

 

RM Klasing ist der Ansicht, dass hier schon mehrfach Gespräche geführt wurden und der Bauherr sich an den Bebauungsplan halten müsse wie alle anderen auch. Die Anbauten wären nicht deklariert, Haus II sei nach den Festsetzungen des BPlanes nicht zulässig. Die Tischvorlage sei zu spät eingegangen, um diese prüfen zu können.

 

AV Redelfs meint hierzu, dass niemand den Bauherrn zwingen könne, das Gebäude in seiner jetzigen Funktion zu erhalten. Entweder man suche noch einmal das Gespräch mit dem Bauherrn oder dieser baue, was laut Bebauungsplan möglich wäre. Da es aber einen rechtskräftigen BPlan gäbe, favorisiere auch sie kein erneutes Gespräch.

 

RM Breuer hält „die Linde“ für sehr wertvoll und ist dafür noch einmal das Gespräch mit dem Bauherrn zu suchen und weiterhin im Bauausschuss zu beraten, was möglich wäre.

Auch BSin Strothmann spricht sich für ein nochmaliges Gespräch mit dem Eigentümer aus, um das Hotel und Restaurant zu erhalten.

 

Nach Ansicht von RM Klasing liegen hier 2 Bauvoranfragen des Bauherrn vor, zu denen man jetzt Stellung nehmen müsse.

 

AV Redelfs schlägt vor, die Anträge formal zu beschließen und seitens des Rates noch einmal das Gespräch mit dem Eigentümer zu suchen. Sie plädiert dafür, dass seitens der Verwaltung ein Gesprächstermin vereinbart werden solle.

 

RM Klasing bedauert auch, wenn das Restaurant zukünftig wegfallen würde. Er fragt, ob das Hotel danach im Bebauungsplan festgeschrieben würde, wie in den alten BPlänen auch.

Eine andere Sache sei der Dauerwohnraum. Der Bauherr plane den Dauerwohnraum komplett im alten Gebäude. Bei einer evtl. späteren Teilung des Grundstückes sei dieser daher nur im vorderen Gebäude und in den hinteren zwei Häusern wären allein Ferienwohnungen. Seiner Ansicht nach müsse die Bedingung bei der Zustimmung sein, dass keine spätere Grundstücksteilung möglich wäre.

 

Nach Ansicht der AV Redelfs bestehe diese Gefahr bei allen größeren Grundstücken.

 

RM Schreiber weist noch einmal darauf hin, dass er das Ganze als Einladung zu einem erneuten Gespräch verstehe.

 

Nach Ansicht von RM Breuer solle die Gesprächsbereitschaft zügig gesichert werden.

 

BM Piszczan erläutert, dass seiner Ansicht nach, wie auch schon in der Beschlussvorlage dargestellt, Haus I genehmigungsfähig und Haus II nicht genehmigungsfähig sei.

 

Herr Koffinke erläutert hierzu, dass im Bebauungsplan eindeutig stehe, dass der Dauerwohnraum auf dem gleichen Grundstück sein müsse. Die Teilung eines Grundstückes darf rechtlich nicht ausgeschlossen werden, da im Bebauungsplan hierzu nichts stehe.

Aber nach der Erhaltungssatzung kann der Dauerwohnraum, der gebaut wird, in der Baugenehmigung festgeschrieben werden.