BM Piszczan erläutert hierzu, dass er eine Fachkanzlei gebeten hatte, hierzu Stellung zu nehmen.  Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht sei der Ansicht, dass eine Satzung rechtlich nicht tragbar wäre. Als Möglichkeit sieht er einen räumlich stark begrenzten Bebauungsplan für diesen Bereich. Wichtig sei die frühzeitige Beteiligung aller Eigentümer.

 

RM Klasing ist froh, hierzu endlich eine Antwort zu haben. Diese decke sich auch ziemlich mit seinen Ansichten, vor allem dass bei Änderungen eines gültigen Bebauungsplanes vor Ablauf von sieben Jahren Entschädigungsansprüche entstehen können.

 

Laut RM Breuer sei der Milieuschutz ein langjähriger Prozess. Die Öffentlichkeit würde er erst im 2. Schritt beteiligen. Eine gute Gewerbepolitik sowie die gezielte Unterstützung von Kleingewerbe wäre auch ein Weg. Eventuell solle man den Tagesordnungspunkt umbenennen

 

RM Germis hält die Beteiligung der Eigentümer schon jetzt für sehr wichtig.

 

BM Piszczan schlägt vor, alle Betroffenen zu einer Gesprächsrunde einzuladen um zu fragen, was sie wollen, was ihre Wünsche und Vorstellungen seien.