Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

Das Bauvorhaben Haus 1 ist genehmigungsfähig:

-       wenn es sich bei dem „untergeordneten Anbau“ um eine inseltypische Veranda handelt.

-       der festgeschriebene Dauerwohnraum laut B’Plan geschaffen wird.

 


RV Redelfs erläutert: Der nördliche Teil des Gebäudes soll abgerissen werden. Das geplante, große Nebengebäude soll ein untergeordneter Bauteil werden. Die Bauvoranfrage ist so in Ordnung, da sie dem B-Plan entsprechen würde. Es wäre aber nicht glücklich, einen Teil des Gebäudes „Zur Linde“ abzureißen und es sollte das Gespräch gesucht werden mit dem Eigentümer.

BM Piszczan ergänzt, dass in allen Gesprächen deutlich wurde, dass „die Linde“ ein markanter Punkt auf der Insel wäre. Es wäre auch bekannt, dass die Anzahl der Hotelbetten auf der Insel ausbaufähig sind. Man sollte darauf achten, das Hotel zu erhalten. Der Bauherr wäre gerne zu einem Gespräch bereit. Es müsse gesagt werden, dass so ein Gespräch auf freiwilliger Basis stattfinden würde.

RM Breuer meint, dem Bauherrn sollte kein individuelles, kurzfristiges Angebot gemacht werden. Es sollte keine Sonderbehandlung geben, sondern es handele sich um einen Belastungstest für den B-Plan. Man sollte daher auch mit den anderen Hotelbesitzern reden, da man alle Betroffenen, die früher oder später ihre Hotels verändern wollten, gemeinsam gleichbehandeln sollte. Man sollte nicht exklusiv mit einer Person sprechen, ohne die anderen mit einzubeziehen. Der Eigentümer sollte einem gemeinsamen Gespräch zustimmen.

RM Warenski stimmt dem zu. Die Insel habe zu wenig Hotelbetten, und man kann sich schwer vorstellen, dass es in Zukunft kein „Hotel Linde“ mehr geben sollte. Das gemeinsame Gespräch wäre wichtig und man sollte sich zum Ziel setzen, eine langfristige Lösung zu finden.

 

Dem Beschlussvorschlag wird mehrheitlich zugestimmt.