Sitzung: 15.04.2021 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 01/109/2021
Beschlussvorschlag:
Variante A: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt ein gemeinsames Bauprojekt von Rettungswache und Dauerwohnraum. Die Verwaltung wird beauftragt eine Bauvoranfrage im Zug des Bauantrages zur Rettungswache mit einzureichen. Zur Klärung der Finanzierung des Vorhabens wird dieser Sachverhalt an den haushalts- u. Finanzausschuss zur Vorbereitung von Beschlusslagen delegiert.
Variante B: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog steht einem gemeinsamen Bauprojekt von Rettungswache und Dauerwohnraum offen gegenüber. Eine Bauherrenschaft wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesehen. Die Verwaltung wird beauftragt eine Bauvoranfrage im Zug des Bauantrages Rettungswache mit einzureichen, dies aber in Vorgriff für einen anderen Bauträger. Die Kostendeckung erfolgt im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe.
Variante C: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog lehnt eine Mitplanung von Dauerwohnraum im Zuge des Bauantrages Rettungswache ab.
BM Piszczan teilt
mit, dass westlich von der Feuerwehr mit einigem Abstand die Rettungswache
entstehen soll. Das Gebäude hat eine vorgegebene Kubatur und es bestehe die
Möglichkeit, dort eine weitere Fläche zu beplanen. Aus den Ausschüssen kam der Hinweis,
nicht nur nach Norden, sondern auch nach Süden hin zu planen.
Der Betreiber hat
zugestimmt, dass sich seine Planer darum kümmern und die Planung für das neue
Szenario übernehmen könnten. Man müsse die „neue Fläche“ nicht sofort bebauen,
sondern es könnte auch später gebaut werden. Es wäre aber sinnvoll, die Planung
schon einmal durchzuführen.
Kämmerer Koffinke
erklärt: Wenn der Rat den geplanten Anbau als Vorplanung ansieht, müsse dies
als überplanmäßige Haushaltsplanung deklariert werden. Es sei ein Beschluss
darüber erforderlich, ob und wie geplant werden soll. Wenn die Kosten im
Haushalt gebucht werden und die Gemeinde nicht selbst bauen würde, gäbe es
keine Haushaltsdeckung. Über eine überplanmäßige Position dürfe nur der Rat
entscheiden.
RM Schreiber meint,
dass es wichtig wäre, Wohnraum zu schaffen. Er fragt, wie konkret die
Voranfrage wäre.
Kämmerer Koffinke
antwortet, die Baugenehmigung sei als Gesamtes zu betrachten, inklusive der
zwei Extrapositionen in der Planung, wobei für die Haushaltsplanung diese
beiden Extrapositionen noch keine Baugenehmigung vorliegen müsse. Die Beplanung
sollte aber umfassend für das Projekt erfolgen.
RM Warenski meint,
das Projekt sollte im Haushalt überplanmäßig geplant werden. Ob dann gebaut
wird oder nicht, könnte man später sehen.
RV Redelfs liest aus den genannten Beschlussvorschlägen die Variante B vor, die einstimmig beschlossen wird.