Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

 

Variante A:         Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt ein gemeinsames Bauprojekt von Rettungswache und Dauerwohnraum. Die Verwaltung wird beauftragt eine Bauvoranfrage im Zug des Bauantrages zur Rettungswache mit einzureichen. Zur Klärung der Finanzierung des Vorhabens wird dieser Sachverhalt an den haushalts- u. Finanzausschuss zur Vorbereitung von Beschlusslagen delegiert.

 

Variante B:         Der Rat der Gemeinde Spiekeroog steht einem gemeinsamen Bauprojekt von Rettungswache und Dauerwohnraum offen gegenüber. Eine Bauherrenschaft wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesehen. Die Verwaltung wird beauftragt eine Bauvoranfrage im Zug des Bauantrages Rettungswache mit einzureichen, dies aber in Vorgriff für einen anderen Bauträger. Die Kostendeckung erfolgt im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe.

 

Variante C:         Der Rat der Gemeinde Spiekeroog lehnt eine Mitplanung von Dauerwohnraum im Zuge des Bauantrages Rettungswache ab.

 


BM Piszczan teilt mit, dass westlich von der Feuerwehr mit einigem Abstand die Rettungswache entstehen soll. Das Gebäude hat eine vorgegebene Kubatur und es bestehe die Möglichkeit, dort eine weitere Fläche zu beplanen. Aus den Ausschüssen kam der Hinweis, nicht nur nach Norden, sondern auch nach Süden hin zu planen.

Der Betreiber hat zugestimmt, dass sich seine Planer darum kümmern und die Planung für das neue Szenario übernehmen könnten. Man müsse die „neue Fläche“ nicht sofort bebauen, sondern es könnte auch später gebaut werden. Es wäre aber sinnvoll, die Planung schon einmal durchzuführen.

Kämmerer Koffinke erklärt: Wenn der Rat den geplanten Anbau als Vorplanung ansieht, müsse dies als überplanmäßige Haushaltsplanung deklariert werden. Es sei ein Beschluss darüber erforderlich, ob und wie geplant werden soll. Wenn die Kosten im Haushalt gebucht werden und die Gemeinde nicht selbst bauen würde, gäbe es keine Haushaltsdeckung. Über eine überplanmäßige Position dürfe nur der Rat entscheiden.

RM Schreiber meint, dass es wichtig wäre, Wohnraum zu schaffen. Er fragt, wie konkret die Voranfrage wäre.

Kämmerer Koffinke antwortet, die Baugenehmigung sei als Gesamtes zu betrachten, inklusive der zwei Extrapositionen in der Planung, wobei für die Haushaltsplanung diese beiden Extrapositionen noch keine Baugenehmigung vorliegen müsse. Die Beplanung sollte aber umfassend für das Projekt erfolgen.

RM Warenski meint, das Projekt sollte im Haushalt überplanmäßig geplant werden. Ob dann gebaut wird oder nicht, könnte man später sehen.

RV Redelfs liest aus den genannten Beschlussvorschlägen die Variante B vor, die einstimmig beschlossen wird.