Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Enthaltungen: 4

 

 


RV Redelfs erläutert den Sachstand. Der Bürgermeister ist in der letzten Sitzung im Rahmen des Abstimmungsergebnisses eingeschritten und hat seine Bedenken zu dem gefassten Beschluss geäußert. Daher findet diese Sitzung zu diesem Thema erneut statt. Allen Ratsmitgliedern liegt eine Tischvorlage mit neuen Informationen vor, mit denen die Antragsteller ihre Pläne für eine Bebauung vorstellen.

RV Redelfs stellt einen Kompromiss vor, ein Baugebot gegenüber dem Antragsteller auszusprechen, in dem eine Frist gesetzt wird, das Grundstück nach einem Abriss anhand der Vorgaben des B-Planes zu bebauen. 

Der Vorschlag für heute ist, über die Möglichkeit der Nutzung eines Baugebotes zu diskutieren und darüber abzustimmen. Dann könnte auch einem Abriss zugestimmt werden.

RM Klasing sagt, man sollte auf den eingebrachten Vorschlag eingehen, der sich mit seinem Vorschlag aus der letzten Sitzung decken würde: ein Abriss sollte nur genehmigt werden, wenn eine rechtsverbindliche Zusage des Antragstellers über die zukünftige Bebauung eingeholt würde. Dies wäre in der letzten Sitzung nicht zur Abstimmung gekommen und er freut sich darüber, dass es jetzt diesen Vorschlag  gibt.

RM Schreiber fragt: es soll schnell mit dem Projekt begonnen werden, was würde das bedeuten?

BM Piszczan erläutert: man redet hier über zwei verschiedene Sachverhalte. Einerseits gehe es um den Abriss. Wenn die Abstimmung heute entsprechend verlaufen würde, würde morgen ein Bescheid über den Abriss versendet und dann würde dies schnell umgesetzt.

Andererseits geht es um das Baugebot, das in Form eines Bescheides zu erstellen sei.

Dieser Bescheid würde mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen und die Antragsteller hätten dann einen Monat Zeit, beim Verwaltungsgericht Oldenburg dagegen zu klagen.

Beide Themen: „Abriss“ und „Baugebot“ könnten nicht miteinander gekoppelt werden.

Bei den Antragstellern besteht eine Willigkeit, dem Baugebot nachzukommen.

RM Warenski ergänzt, dass man die Themen nicht miteinander koppeln könnte: zunächst müsse der Abriss erfolgen und es würde eine Frist gesetzt für ein Baugebot. Daher könnte man den Abriss nicht versagen.

RV Redelfs sagt: es sei klar, dass die beiden Aspekte nicht gekoppelt werden können. Aber eine Brache könnte verhindert werden, wenn man das Baugebot anstoßen würde.

RM Warenski fragt, ob jetzt jedes Mal ein Baugebot ausgesprochen würde, wenn es eine Brache gibt?

Es würde sich zeigen, dass der B-Plan für den Dorfkern nicht umfänglich anwendbar ist. Dieser Vorgang wäre ein Hinweis, um in diese Richtung weiterzuarbeiten.

RM Klasing sagt, dass es um den Abriss gehen würde. Es sei bedauerlich, dass die Eigentümer nicht das Interesse hätten, eines der ältesten Gebäude der Insel zu erhalten und es einfach abreißen wollten. Das Gebäude würde schützenswerte Elemente enthalten. Es wurde in der Vergangenheit versäumt, sich rechtlich bezüglich des Denkmalschutzes damit zu beschäftigen. Es wäre schade, dass die Erhaltung durch die Eigentümer nicht angestrebt würde.

Es gehe aber nicht nur um das Gebäude, sondern um die Erhaltungssatzung. Es könne nicht sein, dass diese so mit Füßen getreten würde. In der Vergangenheit wurden Satzungen der Gemeinde anerkannt und durchgehalten. Die Zeiten haben sich offenbar geändert.

In Zukunft sollten Abrissgenehmigungen nur dann erteilt werden, wenn ein städtebaulicher Vertrag zugrunde liegt. Nur dieser wäre vernünftig anwendbar.

Das Baugebot sei ein relativ harmloses Instrument und könnte umgangen werden.

Die Baupolitik der Insel muss sich in Zukunft darauf einlassen, dass ein Abriss nur erfolgen kann, wenn der Erhalt des Bestandes zugrunde liegt. Dies wir d auch in anderen Gebieten, die mit einer Erhaltungssatzung arbeiten, so gehandhabt. Dauerwohnraum würde durch die jetzige Vorgehensweise vernichtet. Zudem könnten alte Häuser sehr wohl wieder hergerichtet werden.

RV Redelfs sagt, es sei schade, dass das Haus jetzt abgerissen würde.

Wenn man mit dem Baugebot erreichen würde, dass über den B-Plan wieder Dauerwohnraum geschaffen würde, dann wäre das ein Kompromiss.

Der Beschlussvorschlag könnte dahingehend erweitert werden, dass das Baugebot hinzugenommen wird.

RM Breuer sagt, dass es für die Insel auch wichtig wäre, Gewerbefläche zu schaffen. Er begrüßt den Gedanken, dass möglicherweise auch Gewerbe dazugewonnen würde.

RM Warenski unterstützt den Abriss, da alles, was danach passieren würde, durch den B-Plan abgesichert wäre.

BM Piszczan ergänzt: In der Regel wäre die Situation so, dass immer klar wäre, was nach einem Abriss auf dem Gelände passieren würde. Es wäre selten, dass der Abriss erfolgt, ohne dass ein Bauantrag gestellt würde.

Ob ein Baugebot jetzt in der Regel für solche Fälle eingeführt würde, müsse man sehen. Ebenso müsste man schauen, ob die Erhaltungssatzung angepasst werden müsste, da sie schon älter ist. Dies sollte man rechtlich prüfen.

Kämmerer Koffinke sagt, das Baugebot wäre für die Gemeinde ein neues Instrument, das jetzt neu angewendet werden könnte. Dort würde stehen, dass man eine Fläche bebauen muss, und wenn die Grundstücksausnutzung nicht richtig angepasst würde, wäre der § 176 des BauGB ein neues Instrument für die Gemeinde, um Einfluss zu nehmen. Dazu gäbe es auch gute Rechtsprechungen. 

RM Schreiber sagt, man müsse sich darüber im Klaren sein, dass die Erhaltungsatzung nicht mehr gültig ist, wenn man mit dem Baugebot arbeiten würde. Dann würde nur noch der B-Plan gelten. Das Baugebot wäre sicher ein guter Paragraph, aber es bestünde die Gefahr, dass der Antragsteller irgendwann keine Lust mehr an dem Prozedere habe und dann die Fläche verkaufen würde. Daher würde ihm die Zustimmung schwer fallen.

RV Redelfs sagt, die Erweiterung des Beschlussvorschlages läge allen vor und sie würde den Antrag einbringen, ob es eine Blockabstimmung geben sollte oder eine Abstimmung nacheinander, pro Teil des Beschlussvorschlags.

Sie beginnt, den ersten Teil des BV vorzulesen und es kommen erste Abstimmungsreaktionen.

RM Breuer möchte sicherstellen, dass es für den Abriss aufgrund der Abstimmungsform zu keiner Verzögerung kommt.

RM Germis möchte aufgrund seiner Abwesenheit bei der letzten Ratssitzung noch einmal feststellen, dass über das Thema lange diskutiert worden wäre. Mit einem Bauantrag wäre der Abriss einfach gewesen. Ohne Bauantrag ist es eine komplizierte Sache.

BM Piszczan bringt ein, dass es keine namentliche Abstimmung geben soll, womit sich alle einverstanden erklären.

RM Germis möchte beide Themen miteinander verknüpfen, was nicht geht.

RM Klasing fragt, ob man nicht zuerst über das Baugebot abstimmen sollte? Der Abriss würde in diesem Zusammenhang stehen.

RM Breuer sagt, der Beschluss über einen Abriss müsste zuerst erfolgen, da dies der Antrag wäre.

Kämmerer Koffinke sagt, man dürfe nicht sagen,  „du darfst abreißen, wenn du ein Baugebot einhältst“.

RM Warenski kritisiert, man hätte sich bereits in einer Abstimmung befunden, da könnte ein Beschluss nicht  wieder umformuliert werden. Dieses Abstimmungsverfahren fände er schwierig. Die Hände zur Abstimmung hätten sich bereits gehoben.

RV Redelfs entgegnet, die von ihm gemachte Aussage  „überlege dir vorher, was du vorliest“, wäre schwierig. Man könne innerhalb der Abstimmung durchaus neue Punkte einbringen.

RM Warenski erwidert, dass für eine Abstimmung Klarheit gegeben sein müsse. 

RV Redelfs gibt zur Abstimmung, ob der Beschluss mit dem Baugebot erweitert werden soll.

 

Abstimmung:

5 x Ja; 1 x Nein; 1 x Enthaltung 

Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen

 

RV Redelfs liest den Beschlussvorschlag vor:

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt gemäß § 2 Abs. 1 Erhaltungssatzung dem Rückbau des bestehenden Bestandes des Objektes auf den Flurstücken 51/2 und 50 der Flur 2 zu.

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, zu o.g. Grundstück ein Baugebot nach § 176 BauGB auszusprechen.

 

Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.