Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen::

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt.

 


Die Ausschussvorsitzende erläutert zu diesem Tagesordnungspunkt, dass hier die Vorräume zur Sauna, die derzeit als Ruheräume deklariert wären, als Schlafboxen genutzt werden sollen. Der Dauerwohnraum sei schon beim 1. Bauantrag zu knapp bemessen, hierbei liege dieser wieder knapp 5% darunter, daher sei sie dafür, dieser Nutzungsänderung nicht zuzustimmen.