Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.

 


RM Warenski nimmt an diesem Tagesordnungspunkt aufgrund von Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

 

Ausschussvorsitzende Redelfs sieht die Nutzungsänderung nach dem Bebauungsplan als genehmigungsfähig an.

 

RM Schreiber befürchtet, dass dies eine Welle auslösen könnte.

 

Herr Koffinke erläutert hierzu, dass z.Zt. der Baugenehmigung noch der Bebauungsplan 8D „Ortsmitte Ost“ galt und in diesem eine Geschossflächenzahl von 0,3 festgeschrieben war. Im jetzt rechtskräftigen Bebauungsplan Dorf-Teil A wäre keine Geschossflächenzahl mehr festgeschrieben und der Bauantrag auf Nutzungsänderung daher zulässig.