Nachtrag: 03.05.2021

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

1.    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erweitert die Definition der Veranden  in der BauGS I auf offene Veranden (= Sünntelte). Offene Veranden sollen außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche analog der geschlossenen Veranden erlaubt sein können.

2.    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, eine rechtssichere Umsetzung des Pkt. 1 vorzustellen.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert ihren Antrag. Veranden seien in ihrer Gestaltung definiert. Aufgrund der Corona-Pandemie sei dies nun auch für Sünntelte (offene Veranden)  notwendig geworden. Daher biete sich hier die Anpassung und Ergänzung der Baugestaltungssatzung I um Sünntelte  an. Sie plädiert dafür nicht den Bebauungsplan sondern nur die Satzung zu ändern.

 

Herr Koffinke beantwortet die „Offenen Fragen“:

Er schlägt vor, eine Änderungssatzung aufzustellen. Eine Änderungssatzung könne gekippt werden, nicht jedoch die ursprüngliche Satzung, da diese rechtskräftig wäre.

Diese Änderungssatzung sei eine neue Willensbekundung, welche sogar die alte Satzung unterstütze.

In der Gestaltungssatzung würde der Punkt Veranden um öffentliche Veranden (Sünntelte) ergänzt. Die Baugestaltungssatzung sei eine bauliche Satzung, welche mit Angabe einer Widerspruchsfrist öffentlich ausgelegt werden müsse. Dann hätte diese auch abschließend Bestand.

 

RM Klasing wünscht sich eine bessere Definition für Sünntelte.