Nachtrag: 03.05.2021
Sitzung: 11.05.2021 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 01/121/2021
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:
1.
Der
Rat der Gemeinde Spiekeroog erweitert die Definition der Veranden in der BauGS I auf offene Veranden (=
Sünntelte). Offene Veranden sollen außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche
analog der geschlossenen Veranden erlaubt sein können.
2.
Der
Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, eine rechtssichere
Umsetzung des Pkt. 1 vorzustellen.
Ausschussvorsitzende
Redelfs erläutert ihren Antrag. Veranden seien in ihrer Gestaltung definiert.
Aufgrund der Corona-Pandemie sei dies nun auch für Sünntelte (offene
Veranden) notwendig geworden. Daher
biete sich hier die Anpassung und Ergänzung der Baugestaltungssatzung I um
Sünntelte an. Sie plädiert dafür nicht
den Bebauungsplan sondern nur die Satzung zu ändern.
Herr
Koffinke beantwortet die „Offenen Fragen“:
Er
schlägt vor, eine Änderungssatzung aufzustellen. Eine Änderungssatzung könne
gekippt werden, nicht jedoch die ursprüngliche Satzung, da diese rechtskräftig
wäre.
Diese
Änderungssatzung sei eine neue Willensbekundung, welche sogar die alte Satzung
unterstütze.
In
der Gestaltungssatzung würde der Punkt Veranden um öffentliche Veranden (Sünntelte)
ergänzt. Die Baugestaltungssatzung sei eine bauliche Satzung, welche mit Angabe
einer Widerspruchsfrist öffentlich ausgelegt werden müsse. Dann hätte diese
auch abschließend Bestand.
RM Klasing wünscht sich eine bessere Definition für Sünntelte.