Sitzung: 27.05.2021 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/121/2021
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Rat der Gemeinde Spiekeroog erweitert die Definition der Veranden auf offene
Veranden (= Sünntelte). Offene Veranden sollen außerhalb der bebaubaren
Grundstücksfläche analog der geschlossenen Veranden erlaubt sein können.
2.
Der
Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, eine rechtssichere
Umsetzung des Pkt. 1 vorzustellen.
Der Antrag wurde von RV Redelfs eingebracht, da „Sünntelte“ laut
gültiger Satzung außerhalb der bebaubaren Fläche nicht genehmigungsfähig sind.
Die „Sünntelte“ sind die Vorform der Veranden, sodass sie genehmigungsfähig
sein sollten. Es spricht nichts dagegen, diese in die Baugestaltungssatzung mit
aufzunehmen.
Wichtig wäre dabei, dass der B-Plan durch eine Änderung nicht angreifbar
wird und die BauGS I in der heutigen Form gesichert ist.
Daher wird eine Änderungssatzung gestaltet, die sich nur auf die „Sünntelte“
bezieht und nicht auf den B-Plan.
Eine Satzung, auf die sich eine Kommune jahrelang bezieht, muss immer
mal wieder betrachtet werden, damit sie immer aktuell und handhabbar ist.
RM Klasing fragt nach dem weiteren Verfahren: Wird jetzt ein Beschluss
gefasst oder wird noch ein Rechtsanwalt konsultiert, der das Thema rechtssicher
gestaltet, da noch viele Detailfragen offen wären?
RV Redelfs antwortet: Die Verwaltung sollte den Auftrag bekommen, das
Thema rechtssicher vorzubereiten und dann wird es abschließend gestaltet.
Kämmerer Koffinke ergänzt: Es handelt sich um eine Satzung des
Baurechts, sodass diese in einem Satzungsgebungsverfahren geregelt wird, was
eine Weile dauern könnte, da dies auch Auslegungsverfahren, etc., beinhalten
würde.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.