Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

1.    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erweitert die Definition der Veranden auf offene Veranden (= Sünntelte). Offene Veranden sollen außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche analog der geschlossenen Veranden erlaubt sein können.

2.    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, eine rechtssichere Umsetzung des Pkt. 1 vorzustellen.

 


Der Antrag wurde von RV Redelfs eingebracht, da „Sünntelte“ laut gültiger Satzung außerhalb der bebaubaren Fläche nicht genehmigungsfähig sind. Die „Sünntelte“ sind die Vorform der Veranden, sodass sie genehmigungsfähig sein sollten. Es spricht nichts dagegen, diese in die Baugestaltungssatzung mit aufzunehmen.

Wichtig wäre dabei, dass der B-Plan durch eine Änderung nicht angreifbar wird und die BauGS I in der heutigen Form gesichert ist.

Daher wird eine Änderungssatzung gestaltet, die sich nur auf die „Sünntelte“ bezieht und nicht auf den B-Plan.

Eine Satzung, auf die sich eine Kommune jahrelang bezieht, muss immer mal wieder betrachtet werden, damit sie immer aktuell und handhabbar ist.

RM Klasing fragt nach dem weiteren Verfahren: Wird jetzt ein Beschluss gefasst oder wird noch ein Rechtsanwalt konsultiert, der das Thema rechtssicher gestaltet, da noch viele Detailfragen offen wären?

RV Redelfs antwortet: Die Verwaltung sollte den Auftrag bekommen, das Thema rechtssicher vorzubereiten und dann wird es abschließend gestaltet.

Kämmerer Koffinke ergänzt: Es handelt sich um eine Satzung des Baurechts, sodass diese in einem Satzungsgebungsverfahren geregelt wird, was eine Weile dauern könnte, da dies auch Auslegungsverfahren, etc., beinhalten würde.

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.