Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.

 

Hinweis an den LK:

Es muss darauf geachtet werden, dass die Zwischenwände zwischen Küche und Wohnzimmer in den Ferienwohnungen auch gebaut werden. Ansonsten erhöht sich die Fläche des festgeschriebenen Dauerwohnraums lt. Bebauungsplan, da die jetzigen Berechnungen darauf beruhen, dass die Küchen keine Aufenthaltsräume sind.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert, dass es sich hier um einen Neubau mit dem Nachweis des vorgeschriebenen Dauerwohnraumes handele.

Aufgefallen wäre ihr jedoch, dass in den Berechnungen der Wohnfläche die Ankleiden nicht enthalten wären. Die Einbauschränke würden pro Wohnung 2m² ausmachen.

 

RM Klasing meint, dass die Trennwände zwischen Küche und Wohnzimmer minimal dünne Wände seien und davon ausgegangen werden müsse, dass diese nach dem Bau wieder entfernt würden.

 

Die Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass die zuständige Sachbearbeiterin dies in  einem Hinweis in der Stellungnahme an den Landkreis mitaufnehmen würde.

 

RM Klasing ist der Ansicht, dass es sich hierbei um eines der ehemals stark subventionierten Grundstücke handele. Hierüber solle im Verwaltungsausschuss oder in der nächsten Ratssitzung gesprochen werden.

 

Auf die Anmerkung von BS Fock, dass das Gebäude sehr groß wäre, erwidert die Ausschussvorsitzende, dass diese Größe laut BPlan erlaubt sei. Die damalige Ratsmehrheit stimmte im neuen Bebauungsplan für diese Größe der Bebauung. Eine Dauerwohnung wird mit 1. Wohnsitz auf Spiekeroog fest bewohnt, zwei weitere würden wohl als 2. Wohnsitz verkauft.

 

RM Schreiber zeigt sich auch erschrocken über die Größe der Bebauung. Er bezeichnet den Architekten als Rechenkünstler, welcher alles ausgenutzt hätte, was machbar wäre, aber leider auch alles legal sei.