Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.

 

Hinweis an den LK:

Es muss darauf geachtet werden, dass die Zwischenwände zwischen Küche und Wohnzimmer in den Ferienwohnungen auch gebaut werden. Ansonsten erhöht sich die Fläche des festgeschriebenen Dauerwohnraums lt. Bebauungsplan, da die jetzigen Berechnungen darauf beruhen, dass die Küchen keine Aufenthaltsräume sind.

 

 


RV Redelfs sagt, dass der Architekt die Wohnraumberechnung sehr kreativ darlegt habe. Der Hinweis an den Landkreis wurde im Bauausschuss festgelegt.

Das Einvernehmen wird unter Hinzuziehung der Hinweise an den LK mehrheitlich erteilt.