Sitzung: 01.07.2021 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 01/130/2021
Beschlussvorschlag:
Das
Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr.
2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.
Hinweis an den LK:
Es muss darauf geachtet werden, dass die
Zwischenwände zwischen Küche und Wohnzimmer in den Ferienwohnungen auch gebaut
werden. Ansonsten erhöht sich die Fläche des festgeschriebenen Dauerwohnraums
lt. Bebauungsplan, da die jetzigen Berechnungen darauf beruhen, dass die Küchen
keine Aufenthaltsräume sind.
RV Redelfs sagt, dass der Architekt die
Wohnraumberechnung sehr kreativ darlegt habe. Der Hinweis an den Landkreis
wurde im Bauausschuss festgelegt.
Das Einvernehmen wird unter Hinzuziehung der Hinweise an den LK mehrheitlich erteilt.