Sitzung: 17.08.2021 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: 01/140/2021
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §
172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass
die Dauerwohnung eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und
Bestandteil der Baugenehmigung wird.
Hinweise
an den LK:
1. Der Nachweis über die zu pflanzenden
Laubbäume gemäß der Festsetzungen des Bebauungsplanes fehlt.
2. Fahrradabstellätze für Ferienwohnungen
sind nicht verpflichtend. Hierauf soll der Bauherr hingewiesen werden.
3. Der Landkreis muss den Bauherrn
auffordern, eine Baulast bezüglich der Grenzbebauung zum öffentlichen
Straßenverkehrsraum bei der Gemeine als Grundstückseigentümer zu beantragen.
4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass diese Zustimmung zum vorliegenden Bauantrag keine Genehmigung auf
Eintragung einer Baulast darstellt.
Ausschussvorsitzende
Redelfs erläutert den Sachverhalt.
Nach
Ansicht von RM Klasing ist das vordere Gebäude an der Nordost-Seite zu nah an
der Grenze und hält den vorgeschriebenen Grenzabstand von drei Metern nicht
ein.
Weiter
spricht er sich gegen eine Baulast zuungunsten der Gemeinde aus.
Auch
fehle ihm ein Grundriss des Überwegungsrechtes für das dahinterliegende
Grundstück Noorderpad 7.
Herr
Koffinke erläutert hierzu, dass der Bauteppich an dieser Stelle eine Bebauung
bis an die Straße zulasse. Daher müsse es hierzu eine Baulast für die Gemeinde
geben, Die NBauO würde hierdurch nicht ausgehebelt. Die 6m Abstand zwischen dem
Gebäude und dem Nachbargebäude müssten trotz alledem eingehalten werden, dies
müssten die Grundstücksnachbarn privatrechtlich klären.
Bei
der Zuwegung der Straße Noorderpad inklusive des Wiesenstückes handele es sich
um öffentlich gewidmeten Verkehrsraum. Läge keine Baulast vor, müsse der
Landkreis diese einfordern.
Auf
Nachfrage von RM Klasing erwidert Herr Koffinke, dass Grundstücksgeschäfte
grundsätzlich immer vom Gemeinderat beschlossen werden. Auch gelten Baulasten
immer für Grundstücke, nicht für Gebäude.
RM
Schreiber erinnert, wieviel Mühe das Erstellen des Bebauungsplanes gekostet
hätte.
Dort
gebe es Baulinien (braune Umgrenzung), für die Bebauung und für Gebäude, wie
das Inselmuseum oder das Hotel zur Linde, welche zum Ortskern passen und eine
blaue Umgrenzung. Er fragt nach, wie dass beim Abriss eines Gebäudes
zusammenhänge.
Herr
Koffinke erklärt hierzu, dass bei der Erstellung des Bebauungsplanes die blaue
Linie um die Gebäude herum gezogen worden sei. Daher könne nach Abriss eines
Gebäudes wieder bis an die Baulinie herangebaut werden. Besser wäre gewesen,
das damalige Planungsbüro hätte die blaue Linie einfach durch die Gebäude
gezogen. So hätte das Altgebäude natürlich Bestandsschutz gehabt, aber bei
Abriss und Neubau hätte man nicht, wie im vorliegenden Fall, wieder so groß
bauen können.
Ausschussvorsitzende
Redelfs weist darauf hin, dass im Bauantrag der Nachweis für die zu pflanzenden
Laubbäume gemäß BPlan fehle.
RM
Klasing ist der Meinung, dass hier Fahrradabstellplätze für Wohnungen
eingezeichnet wären, diese aber für Ferienwohnungen nicht verpflichtend seien.
Nach
Ansicht von RM Germis müsse das Überwegungsrecht von der Straße zum Grundstück
Noorderpad 7 über das Wiesenstück, welches ja auch öffentliche Verkehrsfläche
wäre, gelegt werden.