Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Enthaltungen: 2

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass die Dauerwohnung eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung wird.

 

Hinweise an den LK:

1.    Der Nachweis über die zu pflanzenden Laubbäume gemäß der Festsetzungen des Bebauungsplanes fehlt.

2.    Fahrradabstellätze für Ferienwohnungen sind nicht verpflichtend. Hierauf soll der Bauherr hingewiesen werden.

3.    Der Landkreis muss den Bauherrn auffordern, eine Baulast bezüglich der Grenzbebauung zum öffentlichen Straßenverkehrsraum bei der Gemeine als Grundstückseigentümer zu beantragen.

4.    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Zustimmung zum vorliegenden Bauantrag keine Genehmigung auf Eintragung einer Baulast darstellt.

 

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert den Sachverhalt.

 

Nach Ansicht von RM Klasing ist das vordere Gebäude an der Nordost-Seite zu nah an der Grenze und hält den vorgeschriebenen Grenzabstand von drei Metern nicht ein.

Weiter spricht er sich gegen eine Baulast zuungunsten der Gemeinde aus.

Auch fehle ihm ein Grundriss des Überwegungsrechtes für das dahinterliegende Grundstück Noorderpad 7.

 

Herr Koffinke erläutert hierzu, dass der Bauteppich an dieser Stelle eine Bebauung bis an die Straße zulasse. Daher müsse es hierzu eine Baulast für die Gemeinde geben, Die NBauO würde hierdurch nicht ausgehebelt. Die 6m Abstand zwischen dem Gebäude und dem Nachbargebäude müssten trotz alledem eingehalten werden, dies müssten die Grundstücksnachbarn privatrechtlich klären.

Bei der Zuwegung der Straße Noorderpad inklusive des Wiesenstückes handele es sich um öffentlich gewidmeten Verkehrsraum. Läge keine Baulast vor, müsse der Landkreis diese einfordern.

 

Auf Nachfrage von RM Klasing erwidert Herr Koffinke, dass Grundstücksgeschäfte grundsätzlich immer vom Gemeinderat beschlossen werden. Auch gelten Baulasten immer für Grundstücke, nicht für Gebäude.

 

RM Schreiber erinnert, wieviel Mühe das Erstellen des Bebauungsplanes gekostet hätte.

Dort gebe es Baulinien (braune Umgrenzung), für die Bebauung und für Gebäude, wie das Inselmuseum oder das Hotel zur Linde, welche zum Ortskern passen und eine blaue Umgrenzung. Er fragt nach, wie dass beim Abriss eines Gebäudes zusammenhänge.

 

Herr Koffinke erklärt hierzu, dass bei der Erstellung des Bebauungsplanes die blaue Linie um die Gebäude herum gezogen worden sei. Daher könne nach Abriss eines Gebäudes wieder bis an die Baulinie herangebaut werden. Besser wäre gewesen, das damalige Planungsbüro hätte die blaue Linie einfach durch die Gebäude gezogen. So hätte das Altgebäude natürlich Bestandsschutz gehabt, aber bei Abriss und Neubau hätte man nicht, wie im vorliegenden Fall, wieder so groß bauen können.

 

Ausschussvorsitzende Redelfs weist darauf hin, dass im Bauantrag der Nachweis für die zu pflanzenden Laubbäume gemäß BPlan fehle.

 

RM Klasing ist der Meinung, dass hier Fahrradabstellplätze für Wohnungen eingezeichnet wären, diese aber für Ferienwohnungen nicht verpflichtend seien.

 

Nach Ansicht von RM Germis müsse das Überwegungsrecht von der Straße zum Grundstück Noorderpad 7 über das Wiesenstück, welches ja auch öffentliche Verkehrsfläche wäre, gelegt werden.