Sitzung: 07.10.2021 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 01/156/2021
Beschlussvorschlag:
Zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Absicherung des gegenwärtigen und künftigen Schulbetriebs, des Betriebs des Nationalpark-Hauses sowie des angegliederten Forschungsbetriebs beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog und des Bebauungsplanes Nr. 20 „Herman Lietz-Schule Spiekeroog“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.
Der Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog und des Bebauungsplanes Nr. 20 „Herman Lietz-Schule Spiekeroog“ umfasst teilweise die Flurstücke 82, 83, 84, 85 und 118 der Flur 1 in der Gemarkung Spiekeroog.
Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen (Anlage 1)
RV Redelfs erläutert den Sachstand. Es geht ebenfalls um das Gelände der
Hermann Lietz-Schule. Es geht um B-Plan und den Flächennutzungsplan, sowie um
die Kostenaufteilung.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.