Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB wird nur für die Änderung der Erschließung des Dachgeschosses (Treppen) erteilt. Alle anderen aufgezeigten Änderungen in den Planzeichnungen sind nicht Bestandteil des erteilten Einvernehmens. Dieses Einvernehmen ist keine Anerkennung der Richtigkeit der Bestandszeichnungen.

 

Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen.

 


RV Redelfs erläutert, dass es um den „Fallen Anker“ gehe. Man müsse darauf achten, dass nur über das beraten wird, was auch beantragt würde. Es geht jetzt nur um die Treppen.

RM Schreiber erläutert den Anwesenden, dass diese Themen im Bauausschuss sehr ausführlich besprochen werden und daher im Rat oft nur eine kurze Beratung erfolgen würde.

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.