Sitzung: 14.10.2021 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 01/162/2021
Beschlussvorschlag:
- Zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Sicherung von Dauerwohnraum und dessen Neuschaffung, der Sicherung von Gewerbeflächen im Innendorfbereich, die geordnete Neuschaffung von Gästebeherbergungsflächen in dessen verschiedenen Ausprägungsformen und Sicherung deren Vielfalt sowie der Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsoge beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog die Aufstellung der 22. Bebauungsplan der Gemeinde Spiekeroog gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 sowie § 172 Abs. 1 BauGB.
- Der Beschluss ist ortsüblich, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, bekannt zu geben.
- Die Verwaltung wird zur Ausschreibung der Planungsleistung beauftrag, die Kosten werden im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe gedeckt.
Stellv. RV Klasing
benennt das Thema. Die Sicherung von Dauerwohnraum wird durch stellv. RV
Klasing als Begründung und Priorität dieser Thematik der B-Plan-Bestimmung
betont. Planungshoheit der Kommune ist verbrieftes Recht, wie auch die
Baufreiheit der Bürger (Art. 14 GG).
Das Thema Dauerwohnraum wirft moralische und ethische Fragen auf, die
bei der rein rechtlichen Betrachtung nicht berücksichtigt werden.
Entfall von Wohnraum für Insulaner durch das Überbieten insularerer
Interessenten durch externe stellt ein großes Problem dar. Renditeobjekte
sollten auch durch Verwalter bewohnt werden können und die Verantwortung und
Empathie für diese hier arbeitenden Menschen werden vermisst.
Den dienstleistenden Reinigungsunternehmen war es nicht möglich, am
letzten Wechselwochenende alle Ferienunterkünfte zu reinigen. Unterstützung der
ortsansässigen Unternehmer wurde notwendig und gewährleistet. Es wird an die
Verantwortung der auswärtigen Ferienunterkunfts-Betreiber appelliert, Wohnraum
für z.B. Reinigungskräfte vorzuhalten.
MA Koffinke stellt die Beschlussvorlage hierzu vor und liest diese für
alle Anwesenden laut. Als kurze Anmerkung erklärt MA Koffinke, dass wir durch
das Urteil auf die B-Pläne in die Zeit vor 2009 zurückgefallen sind. In der
Vorlage wurde der Name Bi d‘ Utkiek in Achter d‘ Utkiek korrigiert. Die
Sicherung von Gewerbeflächen und Dauerwohnraum stellen lt. MA Koffinke die
Begründung dar, um die Veränderungssperre möglich zu machen.
Stellv. RV Klasing bedankt sich für die Ausführung und merkt an, dass
sich das Ratsgremium zum nächsten Monat umstellen wird. Daher wäre es gut,
schon zu wissen, falls der neue Rat anderer Ansicht ist, ob es möglich wäre,
eine Übergangslösung zu finden, indem die Veränderungssperre geändert wird. Für
die Erhaltung soll diese Lösung eng und für die Entwicklung weit gesteckt sein.
MA Koffinke betont, wie wichtig die Vielfalt der
Unterbringungsmöglichkeiten von Gästen für die Insel ist und dass dies
unabdingbar für Krisenzeiten sei, um wirtschaftlich gesund zu bleiben.
Stellv. RV Klasing strebt eine Sicherung an und geht davon aus, dass der
neue Rat ähnlicher Ansicht sein wird, wie der aktuelle. Stellv. RV Klasing
fragt die Abstimmung über den vorliegenden
Beschlussvorschlag ab, die per Handzeichen erfolgt.