Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

1. Der Rat beschließt, für die Besetzung der Ausschüsse der Vertretung von den Regelungen des § 71 Absätze 2,3,4,6 und 8 NKomVG festgelegten Verfahren abzuweichen. Stattdessen werden die Mitglieder der Ausschüsse von den Ratsfrauen und Ratsherren des Rates mit einfacher Mehrheit gewählt.

 

2. Der Rat beschließt, dass grundsätzlich in den Ausschüssen jedes Nichtausschussmitglied berechtigt ist, ein abwesendes Ausschussmitglied zu vertreten. Jedoch benennt das zu vertretende Ausschussmitglied seine jeweilige Vertretung selbst.

 


RV Redelfs erläutert, dass es im Vorfeld Gespräche gab, dass man die Positionen nach Neigungen besetzen möchte und nicht nach Fraktionen oder Gruppen. Daher sollte der Beschlussvorschlag angenommen werden.

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.