RM Klasing übergibt das Wort an BM Kösters.

BM Kösters belehrt und verpflichtet die Ratsmitglieder nach §§54 und 60 NKomVG:
Die Ratsmitglieder haben die genannten Gesetztestexte per Post bereits erhalten.
Er weist auch die Gleichstellungsbeauftragte auf ihre erneute Verpflichtung hin, wobei §108e StGB bei ihr keine Anwendung findet.