Sitzung: 16.11.2021 Schulausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 01/170/2021
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Einführung der
Ganztagsschule für alle Grundschulklassen zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, alle Schritte einzuleiten und Sachverhalte
abzuklären, so dass der Rat den Bürgermeister zum nächstmöglichen Zeitpunkt,
durch gesonderten Beschluss, zur Unterzeichnung des Antrages auf
Ganztagsbetreuung beim regionalen Landesamt für Schule und Bildung
bevollmächtigen kann.
AV JU Bellstedt übergibt das Wort an BM Kösters.
BM Kösters stellt das Projekt der Ganztagsschule anhand einer
Präsentation vor, die Bestandteil des Protokolls ist, und erläutert den
bisherigen Ablauf. Er sagt, dass die Möglichkeit besteht, bis zum 01.12.2022
einen Antrag für den Ganztagsbereich zu stellen. Dieser müsste dann verbindlich
im nächsten Schuljahr 2022/23 angeboten werden.
Er unterteilt das Projekt in eine Übergangs- und eine dauerhafte Lösung.
Zur Dauerlösung gehören Anbauten an der derzeitigen Küche mit Essbereich
und auch eines Ruheraums. Die Finanzierung und Nutzung von Fördermitteln sind
noch nicht geklärt. Es geht darum zu klären, ob Mahlzeiten aufgewärmt oder
produziert werden und um die Frage, wo Synergien gefunden werden können. An
einer dauerhaften Lösung muss noch gearbeitet werden.
Wenn die Umsetzung schneller erfolgen soll, müsste eine Übergangslösung
gefunden werden.
Zusätzlich geht es zunächst um das Angebot des „offenen Ganztags“, die
Teilnahme der SchülerInnen ist freiwillig.
Die dauerhafte Lösung müsste klar sein, bevor die Übergangslösung
gefunden wird, da auch die Übergangslösung Investitionskosten mit sich bringt.
BM Kösters stellt diverse Kostenmodelle vor: z.B. Kosten für die
Produktion des Mittagessens, für Anbauten und die Küchenausstattung.
Personalkosten werden ebenfalls entstehen und sind ein starker Posten. Werden
Synergien gefunden, z.B mit dem Kindergarten, wird es entsprechend günstiger.
Eine Option des Übergangs ist u.a. eine schulinterne Lösung mit der
vorhandenen Schulküche. Dazu müsste es ein Leistungsverzeichnis geben inklusive
der Koordination für die Lieferung des Mittagessens. Das Ganztagsangebot sollte
zunächst nur mit der Grundschule beginnen. Der Landkreis hat aber mit der
Grundschule nichts zu tun und beteiligt sich erst, wenn die weiterführende
Schule beteiligt ist.
Schulleiterin Mankus sagt, dass das Angebot der Schulküche nicht
geschlossen werden darf, da der Unterricht dort angeboten werden muss.
BM Kösters nennt als externe Lösung das Gemeindehaus als eine
Möglichkeit, dort die Ganztagskinder essen zu lassen. Auch die Nähe zum
Kindergarten als denselben Essenslieferanten sieht er als Vorteil. Er weist
darauf hin, dass bei einer kurzen Übergangslösung die Investitionskosten nicht
abzuschreiben sind und daher die Belastung für den Haushalt höher ist.
An einer dauerhaften Lösung würden maximal 45 Schüler an bis zu 5 Tagen
das Angebot nutzen. Dann müsste man auch den Wohnbedarf von zusätzlichen
Lehrern und Küchenpersonal mit einplanen. Der Platz auf der Wiese bei der
Schule ist für Anbauten möglich. Die Nutzung des Gemeindehauses wäre dauerhaft
ebenfalls evtl. möglich. Zusätzlich wäre die Nutzung der Küche wichtig: Soll
produziert werden oder soll es eine Ausgabeküche sein. In dem Fall wäre man von
der Lietz-Schule oder der Dünenklinik als Produzenten abhängig.
Die Abwägung der Küchenvarianten sei wichtig. Entweder man baut neu auf
dem Schulgelände oder nutzt das Gemeindehaus.
Die Kosten für Personal müssten ebenfalls geplant werden. Es müsste eine
Person der Insel gefunden werden, die das Essen kocht. Die Investitionskosten
lägen bei ca. 30.000€ pro Jahr, wenn man 3 Tage pro Woche Mahlzeiten anbietet.
Dann kostet das Essen ca. 25€ pro Mahlzeit. Der Landkreis würde einen Teil
übernehmen. Die Lieferung der Mahlzeiten durch die Lietz-Schule und Dünenklinik
wäre günstiger und ein Durchlaufposten.
Für eine dauerhafte Lösung liegen die Investitionskosten bei ca.
250.0000€. Diese könnten länger abgeschrieben werden und die jährlichen Kosten
lägen dann bei 15.000€ pro Jahr und bei ca. 7 € pro Essen.
BM Kösters meint, man könnte jetzt keine Entscheidung treffen, ohne
jetzt zu wissen, wie es weitergeht. Wenn jetzt beantragt wird, muss zum
nächsten Jahr geliefert werden. Es soll eine Ganztagsschule beantragt werden,
aber erst dann, wenn man weiß, wie die Kombination aus Übergangslösung und
Dauerlösung aussehen wird.
Es sollte eine Arbeitsgruppe gebildet werden, in der eine Grobkonzeption
weiterentwickelt wird, bis der Rat dazu eine Entscheidung treffen und dann der
Antrag gestellt werden kann. Mit langen Abschreibungszeiten kann dann auch eine
entspannte Lösung angeboten werden.
RM Redelfs sagt, die Ganztagsschule wird ja irgendwann Pflicht. Sie
möchte, dass die, die das Gesetz beschließen, auch die Kosten übernehmen. Nach
dem Konnexitäts-Prinzip sollte das Land die Kosten tragen, wenn es das Gesetz
beschließt. Es geht ihr nicht um die Frage der Förderung, sondern um die
Kostenübernahme. Sie möchte sichergestellt wissen, dass dieser Punkt
kontinuierlich eingefordert wird.
Kämmerer Koffinke sagt, dass Fördermittel beantragt werden können. Da
Spiekeroog aber nicht zu den ertragsschwachen Kommunen zählt, würden wir wohl
keine Förderung bekommen.
RM Breuer sagt, wenn es eine Übergangslösung gibt mit dem Wunsch nach
einer kostenstarken Dauerlösung, wie sehen dann die Übergangslösungen zeitlich
aus, wenn es aufwändige Dauerlösungen geben soll. Das kann ja schnell 2-3 Jahre
dauern. Um welche Zeitfenster geht es da?
BM Kösters sagt, die Übergangslösung sollte 2-3 Jahr dauern und wir
sollten den Antrag dann stellen, wenn wir wissen, wie die Dauerlösung aussehen
soll.
Kämmerer Koffinke sagt, der Landkreis habe Finanzierungsprobleme.
Das Projekt an sich sollte in 2-3 Jahren mit einer Bauphase umzusetzen
sein.
RM Redelfs sagt, dass eine Lösung mit einer Küche als Anbau auf dem Gelände
gefunden werden sollte. Zusätzlich sollte auch der notwendige Wohnraum auf dem
Gelände geplant werden. Beim „offenen Ganztag“ ist auch das Problem, dass die
Teilnahme freiwillig ist und evtl. nur sehr wenig Kinder teilnehmen.
Schulleiterin Mankus sagt, die Kinder müssten für mindestens 6 Monate
angemeldet werden. Mehr Verbindlichkeit kann es mit dem „offenen Ganztag“ nicht
geben.
Kämmerer Koffinke sagt, die Subventionierung des Mittagessens ist
Aufgabe der Gemeinde. Die Essen für die Lehrer dürfen nicht subventioniert
werden. Isst dann überhaupt noch jemand? Die Frage muss geklärt werden.
Breuer sagt, das Risiko, inwieweit das Angebot genutzt wird, müsse man
eingehen. Der Ganztag wird Gesetz und es muss mit dem „offenen Ganztag“
begonnen werden. Am Anfang ist es dann vielleicht kostenintensiv. Aber es
handelt sich um einen sozialen Bereich, und da müsse die Gemeinde
subventionieren.
Die Rahmenbedingungen sollten jetzt geschaffen und in die Zukunft
investiert werden.
Auch im Kindergarten war man zunächst skeptisch und jetzt ist er
ausgelastet. Das Geld müsse investiert werden.
RM Goedecke fragt, ob das Gemeindehaus auch tatsächlich neben der
sonstigen Nutzung mittags regelmäßig zur Verfügung stehen würde.
BM Kösters sagt, dass er mit der Pastorin gesprochen hat. Es wäre eine
Möglichkeit, da das Haus mittags nicht belegt ist. Damit wäre aber das
pädagogische Konzept nicht mehr dasselbe, da man das Schulgebäude verlassen
muss. Aber das Gebäude steht zur Verfügung und könnte genutzt werden.
RM Redelfs fragt, ob es ein warmes Mittagessen geben muss.
Kämmerer Koffinke sagt, dass ab 2026 eine erste Klasse das Anrecht auf
eine 8-stündige Betreuung habe und bis 2029 dann die weiteren Klassen.
Schulleiterin Mankus sagt, dass das Mittagessen auch mitgebracht werden
könnte.
BM Kösters sagt, er sieht es kritisch, hierzu eine Lösung mit dem
Landkreis zu finden. Im Vergleich würde die Gemeinde für die Feuerwehr deutlich
mehr Geld zur Verfügung stellen. Für den Ganztag geht es um 16.000 € pro Jahr
für die Gemeinde.
RM Redelfs sagt, dass man auf die Kostenübernahme durch das Land weiter
hinwirken muss.
RM Breuer sagt, dass man ein Zeitfenster von 2-3 Jahren habe, auch für
das Thema Wohnraum für Personal der Produktionsküche. Die Übergangslösung kann
heute nicht beschlossen werden. Wenn man nicht mehr als ein Jahr Übergang
wolle, müsste die Gemeinde selbst finanzieren.
Kämmerer Koffinke sagt, wenn der Landkreis mitfinanziert, kann er es
nicht vor 2023 einplanen. Dann wäre es eine Lösung zum Schuljahr 2024/25. Bis
dahin müsste alles finanzierbar sein.
BM Kösters sagt, wir sollten nicht bis 2024 warten, sondern die Zeit
nutzen und an einer Interimslösung und Dauerlösung arbeiten.
Der Beschluss sollte sein, dass alles vorangebracht wird, damit die
Konzeption im Sommer 2022 abgeschlossen ist.
RM Breuer meint: Wenn die Gemeinde eine größere Küche baut, haben andere
Bereiche vielleicht Interesse, sich zu beteiligen und die Küche mit zu nutzen.
Wenn dort investiert wird, sollte es möglichst viele Synergien mit Anderen
geben. Das ist ein wichtiger Punkt für die Arbeitsgruppe.
AV JU Bellstedt fragt, welche Kosten mit der Gemeindehauslösung anfallen
würden.
BM Kösters sagt, dass dort nur Essen ausgegeben werden muss und die
Küche und das Inventar genutzt werden kann. Selbst wenn man mit dem
Gemeindehaus in eine Dauerlösung geht, könnte man für ca. 7.500€ pro Jahr
Personal einstellen.
Kämmerer Koffinke sagt, die Manpower wäre zwar nebenan im Kindergarten,
aber der Aufwand in der Handhabung der Mittagsversorgung für den Kindergarten
und die Inselschule wäre ganzjährig sehr hoch. Da müsste man ein bis zwei
Personen erst einmal finden.
RM Goedecke meint, dass die Eltern jetzt eine Lösung wollen. Die
Projektgruppe sollte im Januar anfangen und man sollte konkreter werden. Sie
findet die Vorgehensweise zurzeit unkonkret.
AV JU Bellstedt meint, dass so eine komplexe Thematik durchdacht sein
sollte.
BM Kösters sagt, er möchte im Mai 2022 mit den Vorbereitungen fertig
sein und mit der Arbeitsgruppe dann starten. Am 17.11.2021 gäbe es einen
wichtigen Termin mit dem Landkreis und dort würden wichtige Fragestellungen
bearbeitet.
In der Arbeitsgruppe sollte jemand aus der Gemeinde sein, sowohl
Elternvertreter und Ratsmitglieder.
Der vorliegende Ratsbeschluss ist wichtig, da man demnächst mit
Investitionen beginnen würde, wenn man z.B. mit Architekten spricht.
RM Breuer sagt, die Transparenz ist wichtig und es sollte den Eltern
vermittelt werden, was wann gemacht wird.
Elternvertreterin Lauterjung sagt, man müsste vorab klären, ob und
welche Hygienekonzepte zu erfüllen sind, bevor man an einer Lösung arbeitet.
BM Kösters sagt, dass man einen Forderungskatalog erstellt hat.
Schulleiterin Mankus erklärt, dass sie auch für die Schnelligkeit
sprechen möchte. Es gibt einen Elternbedarf für die Ganztagsbetreuung der
Kinder, weil sie arbeiten müssen. Nach dem Kindergarten fällt man in der Schule
diesbezüglich in ein Loch. Man hätte auch jetzt bereits anfangen und
Erfahrungen sammeln können. Man könnte auch schrittweise vorwärtsgehen. Sie
wäre lieber schneller vorgegangen und möchte sich am Elternbedarf orientieren.
Zum vorgetragenen Beschlussvorschlag sagt RM Redelfs, dass dieser
verändert werden muss, da der jetzt formulierte dazu führe, dass die Finanzierung
bei der Gemeinde liegt.
Schulleiterin Mankus ergänzt, dass der Antrag nicht an das
Kultusministerium gerichtet wird.
Der Beschlussvorschlag wird leicht verändert.