Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

 

Ersatzweise wird das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB erteilt, sowie gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen.

 


RV Redelfs sagt, im Bauausschuss und im Verwaltungsausschuss habe man sich intensiv mit dem Thema befasst und erachtet den Vorschlag als sinnvoll und begrüßt ihn.

JO Bellstedt sagt, dass er kurzfristig einen Antrag eines Bürgers erhalten habe.

Kämmerer Koffinke sagt, die Verwaltung schaut sich den Antrag an.

Bauanträge müssten das normale Prozedere durchlaufen und nach einer Prüfung in der Verwaltung zunächst im Bauausschuss und dann im Rat beraten werden.

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.