Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

 

Ersatzweise wird das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB erteilt, sowie gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

 

Ersatzweise wird das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB erteilt, sowie gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erklärt, dass der Vorschlag der Verwaltung sei, diesem zuzustimmen, da die Vorgaben für inseltypische Veranden auch im zukünftigen B’Plan übernommen werden sollen.

 

Laut Herrn Koffinke habe der Landkreis alle Tagesordnungspunkte mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung vorab per E-Mail erhalten. Der Landkreis selber sehe dies negativ, da derzeit nicht gesagt werden könne, was zukünftig dort gilt, vor allem in Bezug auf Dauer- u. Ferienwohnen. Verwaltung und Ausschussmitglieder sind sich einig, dass die Veranda als stilistisches Merkmal auch im neuen Bebauungsplan erhalten bleiben soll.