Sitzung: 12.01.2022 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/191/2021
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.
Ersatzweise wird das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB erteilt, sowie gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss
empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.
Ersatzweise wird das
Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB
erteilt, sowie gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3
NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen.
Ausschussvorsitzende
Redelfs erklärt, dass der Vorschlag der Verwaltung sei, diesem zuzustimmen, da
die Vorgaben für inseltypische Veranden auch im zukünftigen B’Plan übernommen
werden sollen.
Laut Herrn Koffinke habe der Landkreis alle Tagesordnungspunkte mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung vorab per E-Mail erhalten. Der Landkreis selber sehe dies negativ, da derzeit nicht gesagt werden könne, was zukünftig dort gilt, vor allem in Bezug auf Dauer- u. Ferienwohnen. Verwaltung und Ausschussmitglieder sind sich einig, dass die Veranda als stilistisches Merkmal auch im neuen Bebauungsplan erhalten bleiben soll.