Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

 

Der VA schlägt folgende Beschlussfassung vor:

 

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB kann erteilt werden, wenn das Bauvorhaben baurechtlich zulässig ist.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt sind sich die Ausschussmitglieder einig zuzustimmen, da ausschließlich Dauerwohnraum für Mitarbeiter geschaffen werde, was auch Bestandteil der Baugenehmigung wäre.

 

Laut Herrn Koffinke sieht der Landkreis hier baurechtliche Probleme, dies solle jedoch der Landkreis direkt mit dem Bauherrn prüfen.