Sitzung: 12.01.2022 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/199/2021
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt.
Der VA schlägt folgende Beschlussfassung vor:
Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB kann erteilt werden, wenn das Bauvorhaben baurechtlich zulässig ist.
Zu
diesem Tagesordnungspunkt sind sich die Ausschussmitglieder einig zuzustimmen,
da ausschließlich Dauerwohnraum für Mitarbeiter geschaffen werde, was auch
Bestandteil der Baugenehmigung wäre.
Laut Herrn Koffinke sieht der Landkreis hier baurechtliche Probleme, dies solle jedoch der Landkreis direkt mit dem Bauherrn prüfen.