Sitzung: 07.04.2022 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 01/031/2022
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog weist die Verwaltung
an, auf das Erstellen von Gebührenbescheiden von Anträgen, die nur auf
Grund der Veränderungssperre gestellt werden müssen, zu verzichten. Er weist
deutlich darauf hin, dass dies nur für Gebührenbescheide der Gemeinde
Spiekeroog und nicht vom Landkreis Wittmund gilt. Weiterhin sind regulär
Antragspflichtige Maßnahmen (z.B. Bauvoranfragen oder Bauanträge) ausgenommen.
Kämmerer Koffinke erläutert den Sachstand. Durch die Veränderungssperre
sind Dinge genehmigungspflichtig geworden, die vorher nicht
genehmigungspflichtig waren. Die Gemeinde sollte die dafür anfallenden Gebühren
nicht einnehmen. Es wurden bisher noch keine Gebühren erhoben, sodass jetzt der
richtige Zeitpunkt für den Beschluss ist.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.