Eine Einwohnerin fragt, in wieweit am Rettungssteg das dauerhafte Festmachen von Traditionsschiffen möglich sei. Dies sei damals angefragt, aber noch nicht geregelt worden. 

BM Kösters verweist auf den Nutzungsvertrag mit der NSB, welcher nun geschlossen wird. Dementsprechend entscheidet die NSB / der Hafenmeister, wer wo festmacht.