Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss schlägt vor, dass das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.

 

 


AV Redelfs erläutert den Sachstand. Es geht um einen Bauantrag, der in 2019 genehmigt wurde. Durch die Pandemie konnte das Bauvorhaben nicht umgesetzt werden. Jetzt wurde eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt. Es wird ansonsten nichts gegenüber der ursprünglichen Genehmigung verändert.

Kämmerer Koffinke sagt: Die Ausnahme von der Veränderungssperre muss erteilt werden, da keine öffentlichen Belange dagegenstehen.

RM Klasing merkt an, dass es durch den Umbau sehr wohl zu einer Wertsteigerung des Gebäudes kommt und dies ein Grund wäre, die Veränderungssperre anzuwenden. Aber die Baugenehmigung wurde ja bereits erteilt, sodass dies eine andere Situation wäre.

Kämmerer Koffinke sagt: Da keine öffentlichen Belange betroffen wären, wäre die Wertsteigerung nachrangig.

 

Der Beschlussvorschlag wird formuliert und einstimmig beschlossen.