Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:



Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt in seiner Sitzung vom 22.08.2013 die nachfolgende Änderungssatzung:


  1. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreingungssatzung)


Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.10.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589), in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 372) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 22.08..2013 beschlossen:


§ 3 Nr. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:


Die Gemeinde Spiekeroog betreibt für den Bereich der geschlossenen Ortslage der Gemeinde Spiekeroog und den Hellerpad einen Teil der Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung.



Das als Bestandteil der Satzung zu fassende Straßenverzeichnis wird wie folgt neu aufgestellt:


Die Einrichtung der gemeindlichen Straßenreinigung gemäß § 3 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung) gilt für die nachfolgend genannten Straßen:




1. Achter d’Diek

17. Richelweg

2. An d’nee Kark

18. Slurpad bis Haus Nr. 4

3. Bi d’Utkiek

19. Süderloog

4. Friederikenweg bis Haus Nr. 15

20. Südermenss

5. Gartenweg

21. Tranpad bis Haus Nr.19

6. Hellerpad bis zur Hermann-Lietz-Schule

22. Up de Dünen

7. In d’Kamp

23. Up de Höcht

8. Kaapdünenweg

24. Westerloog

9. Lütt Pad

25. Wittdün

10. Lütt Slurpad

26. Wüppspoor

11. Melksett


12. Noorderloog


13. Noorderpad bis Haus Nr. 25 A


14. Noordertün bis Haus Nr. 1


    15. Ostend


    16. Pollerdiek




VA Seifert erläutert die Notwendigkeit der Änderung der Satzung, da der unter § 1 benannte Hellerpad nicht im § 3 erfasst wurde. Die Satzung wird mit dieser Änderung rechtlich richtiggestellt.

RM Bauer hinterfragt, warum das Westend im Gegensatz zum Hellerpad nicht mitgeräumt wird, hier wohnen auch Schulkinder.

BM Fiegenheim erwidert, dass der Hellerpad der offizielle Schulweg zur HL-Schule ist, der muss geräumt werden. Die Kostenanteilspflicht der Gemeinde besteht für alle öffentliche Bereiche, so auch für Straßenzüge ohne Anwohner. Hier gehört das Westend und der Tranpad dazu.