Sitzung: 22.08.2013 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0047/2013
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt in seiner Sitzung vom 22.08.2013 die nachfolgende Änderungssatzung:
Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreingungssatzung)
Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.10.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589), in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 372) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 22.08..2013 beschlossen:
§ 3 Nr. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Die Gemeinde Spiekeroog betreibt für den Bereich der geschlossenen Ortslage der Gemeinde Spiekeroog und den Hellerpad einen Teil der Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung.
Das als Bestandteil der Satzung zu fassende Straßenverzeichnis wird wie folgt neu aufgestellt:
Die Einrichtung der gemeindlichen Straßenreinigung gemäß § 3 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung) gilt für die nachfolgend genannten Straßen:
1. Achter d’Diek |
17. Richelweg |
2. An d’nee Kark |
18. Slurpad bis Haus Nr. 4 |
3. Bi d’Utkiek |
19. Süderloog |
4. Friederikenweg bis Haus Nr. 15 |
20. Südermenss |
5. Gartenweg |
21. Tranpad bis Haus Nr.19 |
6. Hellerpad bis zur Hermann-Lietz-Schule |
22. Up de Dünen |
7. In d’Kamp |
23. Up de Höcht |
8. Kaapdünenweg |
24. Westerloog |
9. Lütt Pad |
25. Wittdün |
10. Lütt Slurpad |
26. Wüppspoor |
11. Melksett |
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12. Noorderloog |
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13. Noorderpad bis Haus Nr. 25 A |
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14. Noordertün bis Haus Nr. 1 |
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15. Ostend |
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16. Pollerdiek |
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VA Seifert erläutert die Notwendigkeit der Änderung der Satzung, da der unter § 1 benannte Hellerpad nicht im § 3 erfasst wurde. Die Satzung wird mit dieser Änderung rechtlich richtiggestellt.
RM Bauer hinterfragt, warum das Westend im Gegensatz zum Hellerpad nicht mitgeräumt wird, hier wohnen auch Schulkinder.
BM Fiegenheim erwidert, dass der Hellerpad der offizielle Schulweg zur HL-Schule ist, der muss geräumt werden. Die Kostenanteilspflicht der Gemeinde besteht für alle öffentliche Bereiche, so auch für Straßenzüge ohne Anwohner. Hier gehört das Westend und der Tranpad dazu.