Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt in seiner Sitzung vom 22.08.2013 die nachfolgende Änderungssatzung:


1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung


Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.10.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589), in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 372) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 23.01.2007 (Nds. GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2012 (Nds. GBBl. S. 279) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 22.08.2013 beschlossen:


§ 3 Nr.1 Satz 3 wird wie folgt geändert:


Dieser Anteil wird auf 12,20 % der gesamten Straßenreinigungskosten festgesetzt.


§ 3 Nr.1 wird in der Aufzählung der den Allgemeinanteil umfassenden Kosten ergänzt um:


  1. die Kosten für den Allgemeinanteil an der Straße Hellerpad


§ 4 wird wie folgt geändert:


Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich 1,00 Euro je Veranlagungsmeter der Straßenfrontlänge.


Die Satzungsänderung tritt am 30.09.2013 in Kraft.


VA Seifert erläutert, dass der Gemeindeanteil durch die Hinzuziehung des Hellerpades sich auf insgesamt 12,20% der gesamten Straßenreinigungskosten erhöht. Ferner wird die unter § 4 benannte Straßenreinigungsgebühr auf jährlich € 1,00 je Veranlagungsmeter der Straßenfrontlänge festgelegt.

Aufgrund dieser Änderungen ist eine Satzungsänderung, die die Grundlagen zur Gebührenbescheiderstellung bilden, nötig.


BM Fiegenheim erläutert der Öffentlichkeit, dass die Verwaltung geprüft habe, ob eine ganzjährige Straßenreinigung durchführbar wäre. Nach Vorlage einer Kalkulation hat der VA beschlossen, dass diese nicht umsetzbar ist.