Beschluss: Es wurde kein Beschluss gefasst

 

 


RV Redelfs stellt die Beschlussvorlage kompakt vor und verweist auf die Änderungen aus dem Bau- und dem Verwaltungsausschuss.
Sie übergibt das Wort an BM Kösters:

Das OVG hat die bisherigen Regelungen für Hotelbetriebe „gekippt“. Ein elementares, sektorales Ziel der gemeindlichen Entwicklung ist die Förderung und Steuerung von Beherbergungsbetrieben, insbesondere von Hotels.

Die Verwaltung hat im März 2022 vorgeschlagen, einen Hotelrahmenplan zu entwickeln. Ein Hotelrahmenplan ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept. Damit steuert die Gemeinde im Vorfeld ihrer Bauleitplanung die Ansiedlung neuer und die Änderung bestehender Hotels unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Die Entscheidungen werden im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes getroffen und festgeschrieben. 

 

Die Verwaltung hat einen Entwurf vorgelegt und empfiehlt nun, die Diskussionspunkte einzeln abzuarbeiten, damit im Nachgang eine finale Fassung erstellt wird und im Rahmen eines Satzungsgebungsverfahrens zum Beschluss gestellt werden kann. Das Ergebnis der Diskussion wird wie folgt festgehalten:

 

Zu Punkt 1: Die Ratsmitglieder sprechen sich mehrheitlich für die Festlegung im gesamten Planungsgebiet aus.

Zu Punkt 2: Der Rahmenplan gilt nur für Hotels mit Restaurants gemäß Dehoga-Definition.

Zu Punkt 4: Zustimmung; RV Redelfs teilt mit, dass der Rahmenplan nicht zu unbestimmt sein darf, sonst würde der gesamte Regelungsbedarf individuell im vorhabenbezogenen B-Plan liegen.

Zu Punkt 6: Dieser Punkt wird nach kontroverser Diskussion zurückgestellt. Im Zuge des B-Plan Verfahrens müssen die Größenordnungen erst verständlich aufbereitet und dann diskutiert werden.

Zu Punkt 7: Der Rat empfiehlt eine 100%ige Vorhaltung und die Pflicht des Betreibers, für die Unterbringung von Mitarbeitern selbst zu sorgen.

In der Diskussion werden folgende Anmerkungen gemacht:

RM Klasing sagt: Der Rahmenplan ist falsch, er tut der Inselentwicklung nicht gut.

RV Redelfs bekräftigt: Der Rahmenplan darf nur für Hotels gelten, wenn sich dies auf weitere Nutzungsformen ausweitet, werden die Planungsgrundzüge des B-Plans unterwandert, das sei problematisch.

BM Kösters entgegnet: Der Rahmenplan schützt die Insel und ihrer Entwicklung, da individuell über jedes Vorhaben entschieden werden kann und im B-Plan keine pauschalen Festsetzungen verpflichtend getroffen werden müssen. Der Rahmenplan löst die vom OVG gekippte, bisherige Regelung für Hotelbauten auf rechtlich einwandfreie und einfache Art und Weise.

RM Andreesen und RM Breuer widersprechen RM Klasing.

RM Klasing meint, der Hotelrahmenplan wäre ein Manöver für das Hotel zur Linde.

BM Kösters verweist auf die damalige Beschlussvorlage, hier sei der Bezug zur Linde und das Verfahren genannt.

RM JO Bellstedt meint, der Rahmenplan hilft, um die Vorstellungen möglicher Investoren einzuschränken.

RV Redelfs teilt mit: Zum heutigen Tag sei der Rat nicht sprachfähig, es fehlen die Planfestsetzungen aus dem B-Plan.

RM JO Bellstedt bekräftigt dies, die Größen seien wichtig.

RM Klasing bekräftigt, dass klare Regeln wichtig wären, sie vermindern den Diskussionsbedarf.

RM Breuer meint: Jedes Vorhaben sei ein Prozess mit Gesprächen und Verhandlungen.

 

Es wird kein Beschluss gefasst, die Verwaltung wird Größenbeispiele für die Planfestsetzungen erarbeiten und diese dann vorstellen.

BM Kösters spricht sich dafür aus, nun die Gespräche mit dem Inhaber vom Hotel zur Linde zu führen. Der Rat hätte sich inzwischen gefunden und die Verhandlungen müssen aufgenommen werden.

Die Vor- und Nachteile der Vorgehensweise werden kontrovers diskutiert, BM Kösters wird gebeten, einen Termin für ein gemeinsames Gespräch zu planen, die Ratsmitglieder werden dazu eingeladen.