Sitzung: 30.06.2022 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: Es wurde kein Beschluss gefasst
Vorlage: 01/054/2022
RV
Redelfs stellt die Beschlussvorlage kompakt vor und verweist auf die Änderungen
aus dem Bau- und dem Verwaltungsausschuss.
Sie übergibt das Wort an BM Kösters:
Das OVG
hat die bisherigen Regelungen für Hotelbetriebe „gekippt“. Ein
elementares, sektorales Ziel der gemeindlichen Entwicklung ist die Förderung
und Steuerung von Beherbergungsbetrieben, insbesondere von Hotels.
Die
Verwaltung hat im März 2022 vorgeschlagen, einen Hotelrahmenplan zu entwickeln.
Ein Hotelrahmenplan ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept. Damit
steuert die Gemeinde im Vorfeld ihrer Bauleitplanung die Ansiedlung neuer und
die Änderung bestehender Hotels unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Die
Entscheidungen werden im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes getroffen
und festgeschrieben.
Die Verwaltung hat einen Entwurf vorgelegt und empfiehlt nun, die
Diskussionspunkte einzeln abzuarbeiten, damit im Nachgang eine finale Fassung
erstellt wird und im Rahmen eines Satzungsgebungsverfahrens zum Beschluss
gestellt werden kann. Das Ergebnis der Diskussion wird wie folgt festgehalten:
Zu Punkt 1: Die Ratsmitglieder sprechen
sich mehrheitlich für die Festlegung im gesamten Planungsgebiet aus.
Zu Punkt 2: Der Rahmenplan gilt nur für
Hotels mit Restaurants gemäß Dehoga-Definition.
Zu Punkt 4: Zustimmung; RV Redelfs teilt
mit, dass der Rahmenplan nicht zu unbestimmt sein darf, sonst würde der gesamte
Regelungsbedarf individuell im vorhabenbezogenen B-Plan liegen.
Zu Punkt 6: Dieser Punkt wird nach kontroverser
Diskussion zurückgestellt. Im Zuge des B-Plan Verfahrens müssen die
Größenordnungen erst verständlich aufbereitet und dann diskutiert werden.
Zu Punkt 7: Der Rat empfiehlt eine 100%ige
Vorhaltung und die Pflicht des Betreibers, für die Unterbringung von
Mitarbeitern selbst zu sorgen.
In der Diskussion werden folgende Anmerkungen gemacht:
RM Klasing sagt: Der Rahmenplan ist falsch, er tut der Inselentwicklung
nicht gut.
RV Redelfs bekräftigt: Der Rahmenplan darf nur für Hotels gelten, wenn
sich dies auf weitere Nutzungsformen ausweitet, werden die Planungsgrundzüge
des B-Plans unterwandert, das sei problematisch.
BM Kösters entgegnet: Der Rahmenplan schützt die Insel und ihrer
Entwicklung, da individuell über jedes Vorhaben entschieden werden kann und im
B-Plan keine pauschalen Festsetzungen verpflichtend getroffen werden müssen.
Der Rahmenplan löst die vom OVG gekippte, bisherige Regelung für Hotelbauten
auf rechtlich einwandfreie und einfache Art und Weise.
RM Andreesen und RM Breuer widersprechen RM Klasing.
RM Klasing meint, der Hotelrahmenplan wäre ein Manöver für das Hotel zur
Linde.
BM Kösters verweist auf die damalige Beschlussvorlage, hier sei der
Bezug zur Linde und das Verfahren genannt.
RM JO Bellstedt meint, der Rahmenplan hilft, um die Vorstellungen
möglicher Investoren einzuschränken.
RV Redelfs teilt mit: Zum heutigen Tag sei der Rat nicht sprachfähig, es
fehlen die Planfestsetzungen aus dem B-Plan.
RM JO Bellstedt bekräftigt dies, die Größen seien wichtig.
RM Klasing bekräftigt, dass klare Regeln wichtig wären, sie vermindern
den Diskussionsbedarf.
RM Breuer meint: Jedes Vorhaben sei ein Prozess mit Gesprächen und
Verhandlungen.
Es wird kein Beschluss gefasst, die Verwaltung wird Größenbeispiele für
die Planfestsetzungen erarbeiten und diese dann vorstellen.
BM Kösters spricht sich dafür aus, nun die Gespräche mit dem Inhaber vom
Hotel zur Linde zu führen. Der Rat hätte sich inzwischen gefunden und die
Verhandlungen müssen aufgenommen werden.
Die Vor- und Nachteile der Vorgehensweise werden kontrovers diskutiert,
BM Kösters wird gebeten, einen Termin für ein gemeinsames Gespräch zu planen,
die Ratsmitglieder werden dazu eingeladen.