Sitzung: 22.08.2013 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltung: 1
Beschlussvorschlag:
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs-gesetzes hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 22. August 2013 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 werden
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
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erhöht um |
vermindert um |
die Erträge |
26.900 Euro |
23.000 Euro |
die Aufwendungen |
63.200 Euro |
66.100 Euro |
die ausserordentlichen Erträge |
0 Euro |
0 Euro |
die ausserordentlichen Aufwendungen |
0 Euro |
0 Euro |
Damit wird der Gesamtbetrag des Ergebnishaushaltsplanes einschliesslich der Nachträge wie folgt neu festgesetzt:
1.1 ordentliche Erträge |
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von bisher |
3.218.700 Euro |
auf |
3.222.600 Euro |
1.2 ordentliche Aufwendungen |
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von bisher |
3.218.400 Euro |
auf |
3.215.500 Euro |
1.3 ausserordentlichen Erträge |
|
von bisher |
0 Euro |
auf |
0 Euro |
1.4 ausserordentliche Aufwendungen |
|
von bisher |
300 Euro |
auf |
300 Euro |
im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
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erhöht um |
vermindert um |
die Einzahlungen |
26.100 Euro |
672.300 Euro |
die Auszahlungen |
99.500 Euro |
574.600 Euro |
Damit wird der Gesamtbetrag des Finanzhaushaltsplanes einschliesslich der Nachträge wie folgt neu festgesetzt:
2.1 Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
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von bisher |
3.122.700 Euro |
auf |
3.089.100 Euro |
2.2 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
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von bisher |
3.035.500 Euro |
auf |
3.073.700 Euro |
2.1.2 der Einzahlungen für Investitionen |
|
von bisher |
84.700 Euro |
auf |
7.700 Euro |
2.2.2 der Auszahlungen für Investitionen |
|
von bisher |
684.700 Euro |
auf |
182.900 Euro |
2.1.3 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf |
141.500 Euro |
2.2.3 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf |
51.900 Euro |
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nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen: |
3.238.300 Euro |
Gesamtbetrag der Auszahlungen: |
3.308.500 Euro |
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§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) werden in Höhe von 141.500 Euro neu festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2013 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden nicht verändert.
Spiekeroog, 22.08.2013 ______________
Fiegenheim
(Bürgermeister)
Der Nachtragshaushalt wird notwendig, da sich im laufenden Haushaltsjahr Änderungen ergeben haben, die Mehrausgaben erfordern.
So wird der neu aufzustellende B-Plan erhebliche Kosten i.H.von ca. € 40.000,00 verursachen.
Die neue Straßenreinigungsgebührensatzung einschließlich Kaufpreis für das Schneeräummobil sind berücksichtigt. Im Gegenzug konnte die veranschlagte Kaufpreissumme für die Fläche des neu zu bebauenden Gebietes Achter d´Utkiek herausgenommen werden, da diese Fläche nicht zum Verkauf steht, sondern lediglich angepachtet werden kann. Ferner konnten einige Positionen aufgrund des laufenden Geschäftsjahres und Gegebenheiten angepasst werden.
RM Redelfs reagiert verständnislos auf die nunmehr mögliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Ihrem Wunsch zu Beginn der Haushaltsberatungen 2013 die Insulanerfahrkarten zu bezuschussen wurde kategorisch mit der Begründung abgelehnt, es seien dafür keine Gelder vorhanden. Zudem vermisse sie noch das Ergebnis der Überprüfung, die Kosten für das B-Planverfahren von der Versicherung erstattet zu bekommen. Aufgrund des fehlenden sozialen Aspektes in diesem Nachtragshaushalt kündigt RM Redelfs ihre Enthaltung bei der Abstimmung an.
VA Seifert erläutert, dass aufgrund der noch nicht fertig gestellten Eröffnungsbilanz sich die Möglichkeit ergeben hat, im Instandsetzungsbereich Liegenschaften mit Rückstellungen zu agieren. So können hier längst fällige Sanierungsarbeiten in den Liegenschaften durch Rückstellungen bestritten werden. Zur Frage der Versicherungsangelegenheit erläutert VA Seifert, dass man bereits seit 2 Monaten mit der Versicherung im schriftlichen Kontakt und ein Ergebnis noch nicht absehbar sei. Derzeit gibt es keine klare Stellungnahme durch die Versicherung, was zum Einen keine Zustimmung aber auch keine Ablehnung bedeute.
Somit kommt es zum Verlesen des Beschlussvorschlages und Abstimmung.