Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltung: 1

Beschlussvorschlag:

1. Nachtragshaushaltssatzung


der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2013



Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs-gesetzes hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 22. August 2013 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen.


§ 1


Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 werden


1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag



erhöht um

vermindert um

die Erträge

26.900 Euro

23.000 Euro

die Aufwendungen

63.200 Euro

66.100 Euro

die ausserordentlichen Erträge

0 Euro

0 Euro

die ausserordentlichen Aufwendungen

0 Euro

0 Euro


Damit wird der Gesamtbetrag des Ergebnishaushaltsplanes einschliesslich der Nachträge wie folgt neu festgesetzt:


1.1 ordentliche Erträge


von bisher

3.218.700 Euro

auf

3.222.600 Euro

1.2 ordentliche Aufwendungen


von bisher

3.218.400 Euro

auf

3.215.500 Euro

1.3 ausserordentlichen Erträge


von bisher

0 Euro

auf

0 Euro

1.4 ausserordentliche Aufwendungen


von bisher

300 Euro

auf

300 Euro



  1. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag


erhöht um

vermindert um

die Einzahlungen

26.100 Euro

672.300 Euro

die Auszahlungen

99.500 Euro

574.600 Euro



Damit wird der Gesamtbetrag des Finanzhaushaltsplanes einschliesslich der Nachträge wie folgt neu festgesetzt:

2.1 Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit


von bisher

3.122.700 Euro

auf

3.089.100 Euro

2.2 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit


von bisher

3.035.500 Euro

auf

3.073.700 Euro

2.1.2 der Einzahlungen für Investitionen


von bisher

84.700 Euro

auf

7.700 Euro

2.2.2 der Auszahlungen für Investitionen


von bisher

684.700 Euro

auf

182.900 Euro

2.1.3 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf

141.500 Euro

2.2.3 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf

51.900 Euro



nachrichtlich:


Gesamtbetrag der Einzahlungen:

3.238.300 Euro

Gesamtbetrag der Auszahlungen:

3.308.500 Euro




§ 2


Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) werden in Höhe von 141.500 Euro neu festgesetzt.



§ 3


Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.



§ 4


Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2013 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.



§ 5


Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden nicht verändert.




Spiekeroog, 22.08.2013 ______________

Fiegenheim

(Bürgermeister)










Der Nachtragshaushalt wird notwendig, da sich im laufenden Haushaltsjahr Änderungen ergeben haben, die Mehrausgaben erfordern.

So wird der neu aufzustellende B-Plan erhebliche Kosten i.H.von ca. € 40.000,00 verursachen.

Die neue Straßenreinigungsgebührensatzung einschließlich Kaufpreis für das Schneeräummobil sind berücksichtigt. Im Gegenzug konnte die veranschlagte Kaufpreissumme für die Fläche des neu zu bebauenden Gebietes Achter d´Utkiek herausgenommen werden, da diese Fläche nicht zum Verkauf steht, sondern lediglich angepachtet werden kann. Ferner konnten einige Positionen aufgrund des laufenden Geschäftsjahres und Gegebenheiten angepasst werden.


RM Redelfs reagiert verständnislos auf die nunmehr mögliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Ihrem Wunsch zu Beginn der Haushaltsberatungen 2013 die Insulanerfahrkarten zu bezuschussen wurde kategorisch mit der Begründung abgelehnt, es seien dafür keine Gelder vorhanden. Zudem vermisse sie noch das Ergebnis der Überprüfung, die Kosten für das B-Planverfahren von der Versicherung erstattet zu bekommen. Aufgrund des fehlenden sozialen Aspektes in diesem Nachtragshaushalt kündigt RM Redelfs ihre Enthaltung bei der Abstimmung an.

VA Seifert erläutert, dass aufgrund der noch nicht fertig gestellten Eröffnungsbilanz sich die Möglichkeit ergeben hat, im Instandsetzungsbereich Liegenschaften mit Rückstellungen zu agieren. So können hier längst fällige Sanierungsarbeiten in den Liegenschaften durch Rückstellungen bestritten werden. Zur Frage der Versicherungsangelegenheit erläutert VA Seifert, dass man bereits seit 2 Monaten mit der Versicherung im schriftlichen Kontakt und ein Ergebnis noch nicht absehbar sei. Derzeit gibt es keine klare Stellungnahme durch die Versicherung, was zum Einen keine Zustimmung aber auch keine Ablehnung bedeute.


Somit kommt es zum Verlesen des Beschlussvorschlages und Abstimmung.