Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftrag die Verwaltung die Prüfung und ggf. Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre für Photovoltaik-Anlagen auf eigenen Dächern der Antragsteller im Bereich der Gestaltungssatzung II durchzuführen. Über die Zulassung von Ausnahmen ist der Bauausschuss zu informieren.

 

Im BA vom 11.08.2022 geänderter Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftrag die Verwaltung die Prüfung und ggf. Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre für Photovoltaik-Anlagen auf eigenen Dächern der Antragsteller im Bereich der Gestaltungssatzung II durchzuführen. Über die Zulassung von Ausnahmen ist der Rat zu informieren.

Über Anträge im Bereich der BauGS I soll die Verwaltung nicht allein entscheiden.

 


RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Die Anträge über Photovoltaik-Anlagen müssen nur aufgrund der Veränderungssperre erstellt werden. Diese sollten daher von der Verwaltung ohne Ratsbeschluss entschieden werden. Diese Entscheidungsfreiheit soll aber nur im Rahmen der Gestaltungssatzung II erfolgen.

 

Der im BA geänderte Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.