Sitzung: 31.08.2022 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/071/2022
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt das Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 BauGB im Bereich des in Aufstellung befindlichen B-Plan 22. Diese Ausnahme gilt alleinig für die angezeigte Instandsetzung und Sanierung der Dachdeckung und der Dachkonstruktion, wenn dabei die Form, die Abmaße und die Höhen über N.N. des äußeren Erscheinungsbildes, soweit baurechtlich zulässig, zum Bestand gleichbleiben. Sonstige dem Antrag zu entnehmende Informationen und Sachverhalte die Änderungen zum Bestand darstellen könnten waren nicht Bestandteil der Prüfung und damit der Abwägung zur Erteilung des Einvernehmens und fallen damit auch nicht unter das erteilte Einvernehmen.
Im VA vom 23.08.2022 geänderter Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt das Einvernehmen zu einer
Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 BauGB im Bereich des in
Aufstellung befindlichen B-Plan 22. Diese Ausnahme gilt alleinig für die
angezeigte Instandsetzung und Sanierung der
Dachdeckung und der Dachkonstruktion, wenn dabei die Form, die Abmaße
und die Höhen über N.N. des äußeren Erscheinungsbildes, soweit baurechtlich
zulässig, zum Bestand gleichbleiben. Sonstige dem Antrag zu entnehmende
Informationen und Sachverhalte die
Änderungen zum Bestand darstellen könnten, waren nicht Bestandteil der
Prüfung und damit der Abwägung zur Erteilung des Einvernehmens und fallen damit
auch nicht unter das erteilte Einvernehmen. Die Zustimmung der Gemeinde ist auf
den Umfang des Nachtrags beschränkt und erstreckt sich nicht auf (künftige)
bautechnisch mögliche Nutzungsänderungen oder -erweiterungen.
RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Der Dachstuhl soll
wiederhergestellt werden. Im Bauausschuss wurde das Vorhaben beraten. Es wird
begrüßt, dass das Gebäude instandgesetzt wird. Gleichzeitig wird darauf
hingewiesen, dass die Vorgehensweise ungewöhnlich ist und die Planunterlagen
nicht vollständig sind. Es ist sicherzustellen, dass mit der
Einvernehmenserteilung von der Veränderungssperre nur die Dacherneuerung und
nicht Änderungen im äußeren Erscheinungsbild oder gar in der Nutzung
einhergehen. Daher wurde der Beschluss im VA überarbeitet.
Der im VA geänderte Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.
Ein Anwalt hat dies geprüft.