Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt das Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 BauGB im Bereich des in Aufstellung befindlichen B-Plan 22. Diese Ausnahme gilt alleinig für die angezeigte Instandsetzung und Sanierung der Dachdeckung und der Dachkonstruktion, wenn dabei die Form, die Abmaße und die Höhen über N.N. des äußeren Erscheinungsbildes, soweit baurechtlich zulässig, zum Bestand gleichbleiben. Sonstige dem Antrag zu entnehmende Informationen und Sachverhalte die Änderungen zum Bestand darstellen könnten waren nicht Bestandteil der Prüfung und damit der Abwägung zur Erteilung des Einvernehmens und fallen damit auch nicht unter das erteilte Einvernehmen.

 

Im VA vom 23.08.2022 geänderter Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt das Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 BauGB im Bereich des in Aufstellung befindlichen B-Plan 22. Diese Ausnahme gilt alleinig für die angezeigte Instandsetzung und Sanierung der

Dachdeckung und der Dachkonstruktion, wenn dabei die Form, die Abmaße und die Höhen über N.N. des äußeren Erscheinungsbildes, soweit baurechtlich zulässig, zum Bestand gleichbleiben. Sonstige dem Antrag zu entnehmende Informationen und Sachverhalte die

Änderungen zum Bestand darstellen könnten, waren nicht Bestandteil der Prüfung und damit der Abwägung zur Erteilung des Einvernehmens und fallen damit auch nicht unter das erteilte Einvernehmen. Die Zustimmung der Gemeinde ist auf den Umfang des Nachtrags beschränkt und erstreckt sich nicht auf (künftige) bautechnisch mögliche Nutzungsänderungen oder -erweiterungen.

 


RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Der Dachstuhl soll wiederhergestellt werden. Im Bauausschuss wurde das Vorhaben beraten. Es wird begrüßt, dass das Gebäude instandgesetzt wird. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Vorgehensweise ungewöhnlich ist und die Planunterlagen nicht vollständig sind. Es ist sicherzustellen, dass mit der Einvernehmenserteilung von der Veränderungssperre nur die Dacherneuerung und nicht Änderungen im äußeren Erscheinungsbild oder gar in der Nutzung einhergehen. Daher wurde der Beschluss im VA überarbeitet.

Der im VA geänderte Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.

Ein Anwalt hat dies geprüft.