Beschluss: zurückgestellt

 

 


RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Es geht um das abgebrannte Gebäude. Als neuer Sachverhalt ist hinzugekommen, dass jetzt nur ein Vorhaltebeschluss erfolgen kann, da es noch keinen Bauantrag gibt.

BM Kösters ergänzt: Man steht mit dem Bauherrn und Architekten in Kontakt, der eigentliche Bauantrag war für Ende Juni zugesagt. Er ist jedoch immer noch nicht eingegangen. Um Ladungsfristen zu wahren hat man mit dem Architekturbüro gesprochen und vorab finale Planunterlagen erhalten. Man geht davon aus, dass in der nächsten Woche der Bauantrag gestellt werden kann.

In einem Vorhaltebeschluss würde der Bürgermeister berechtigt, das Einvernehmen zu erteilen, wenn der Bauantrag in der jeweiligen Sitzung den vorliegenden Unterlagen des 31.08.2022 entspricht.

RM Klasing schlägt vor, direkt eine Ratssitzung mit vorhergehendem VA einzuberufen, wenn der Bauantrag vorliegt. Das Projekt ist wichtig und eilig.

BM Kösters ergänzt: Es soll sichergestellt werden, dass das Projekt nicht an der Gemeinde scheitert. Die Hauptaufgaben der Prüfungen und Bearbeitung liegen beim LK. Man könnte mit dem LK sprechen, dass eine Parallelprüfung stattfindet.

Die nächste Ratssitzung ist am 06.10.2022; dort könnte das Thema dann wieder aufgerufen werden.

BM Kösters sichert zu, unmittelbar am Folgetag mit dem Bauamt und Bauherren über die Terminkette zu befinden und dankt den Gemeinderatsmitgliedern für ihre Bereitschaft zu einer etwaigen Sondersitzung.

Der im BA geänderte Beschlussvorschlag wird zurückgestellt und soll in der nächsten Sitzung wieder aufgerufen werden.