RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Es geht um das abgebrannte
Gebäude. Als neuer Sachverhalt ist hinzugekommen, dass jetzt nur ein
Vorhaltebeschluss erfolgen kann, da es noch keinen Bauantrag gibt.
BM Kösters ergänzt: Man steht mit dem Bauherrn und Architekten in
Kontakt, der eigentliche Bauantrag war für Ende Juni zugesagt. Er ist jedoch
immer noch nicht eingegangen. Um Ladungsfristen zu wahren hat man mit dem
Architekturbüro gesprochen und vorab finale Planunterlagen erhalten. Man geht
davon aus, dass in der nächsten Woche der Bauantrag gestellt werden kann.
In einem Vorhaltebeschluss würde der Bürgermeister berechtigt, das
Einvernehmen zu erteilen, wenn der Bauantrag in der jeweiligen Sitzung den vorliegenden
Unterlagen des 31.08.2022 entspricht.
RM Klasing schlägt vor, direkt eine Ratssitzung mit vorhergehendem VA
einzuberufen, wenn der Bauantrag vorliegt. Das Projekt ist wichtig und eilig.
BM Kösters ergänzt: Es soll sichergestellt werden, dass das Projekt
nicht an der Gemeinde scheitert. Die Hauptaufgaben der Prüfungen und
Bearbeitung liegen beim LK. Man könnte mit dem LK sprechen, dass eine
Parallelprüfung stattfindet.
Die nächste Ratssitzung ist am 06.10.2022; dort könnte das Thema dann
wieder aufgerufen werden.
BM Kösters sichert zu, unmittelbar am Folgetag mit dem Bauamt und
Bauherren über die Terminkette zu befinden und dankt den
Gemeinderatsmitgliedern für ihre Bereitschaft zu einer etwaigen Sondersitzung.
Der im BA geänderte Beschlussvorschlag wird zurückgestellt und soll in
der nächsten Sitzung wieder aufgerufen werden.