Beschluss: Es wurde kein Beschluss gefasst

RV Bücking verweist auf die bereits im VA am 27.08.2013 geführte Diskussion, das Protokoll liegt allen Ratsmitgliedern vor.

Der Öffentlichkeit wird kurz dargelegt, dass eine Satzungsänderung erforderlich ist, da eine Änderung der Gebührenerhebung für die Sondernutzung der E-Karren und Anhänger geplant sei.

Einigkeit im RAT besteht dahingehend, dass künftig statt einer pauschalen Gebührenerhebung eine kilometerbezogene Abrechnung erfolgen soll. Neben der gefahrenen Kilometer soll eine Grundgebühr bestehen bleiben. Die Höhe der Grundgebühr ist festzulegen.

Im VA wurde auch diskutiert, die Anhänger weiterhin pauschal nach Größe und Gewicht mit einer Gebühr zu bemessen.

RM Klasing weist darauf hin, dass hier nur mit einer exakten Erfassung der gefahrenen Kilometer abzurechnen sinnvoll ist und Schätzungen keine Basis darstellen dürfen. Die vorgelegte Tabelle basiert auf Schätzungen, die nicht real erscheinen.RM Redelfs merkt in Bezug auf die Daten der Dünenklinik an: Hier wurden die gefahrenen Kilometer ausgelesen und durch die Anzahl der Monate geteilt, somit ist die Gesamtsumme in diesem Fall aussagekräftig. Eine Ausstattung der E-Karren und Anhänger mit sogenannten GPS-Trackern entspräche dem heutigen Stand der Technik. Kilometerzähler sind manipulierbar.

Dem Vorschlag der Überprüfung der Einbaumöglichkeit der GPS-Tracker in E-Karren und Anhängern einschließlich der Kostenüberprüfung und Auflagenmöglichkeit innerhalb der Genehmigungsbescheide stimmen alle Ratsmitglieder zu.

Es entsteht eine Diskussion hinsichtlich des auf der Insel befindenden unterschiedlichen Anhängerfuhrparks. Die großen und breiten sind anders zu bewerten, als kleine, mit weniger Tonnage zu beladende. Für die Straßenschäden spielen die schwerer beladenden Fahrzeuge eine größere Rolle. Diesem Umstand sollte auch in der Gebührenerhebung Rechnung getragen werden. Darüber hinaus kommt es auch auf die Anhängerbreite und die Art der Bereifung an.

Hier folgt der Einwand von RM Redelfs, dass es kein Gutachten gäbe, welches Gewicht die Straßen von Spiekeroog aushalten. Hierüber wäre ebenfalls nachzudenken, auf dieser Basis schwere Lastfahrten nicht mehr zuzulassen. RM Schreiber errechnet anhand der vorgelegten Tabelle und der bisher erhobenen pauschalen Jahresgebühren, dass eine Tonne gefahrene Fracht € 1,00 ausmacht. Demgegenüber steht eine Gebühr i.H.v. € 100,00 pro Tonne Frachtgebühren bei der Schifffahrt.

BM Fiegenheim ergänzt, dass eine Bemessung der Gebühren nach Tonnage nicht möglich ist, die Angaben auch schwer einholbar sind.

Auf Nachfrage von RM Heusipp erwidert BM Fiegenheim, dass sämtliche Nutzer eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Umgehungsstraße haben, sie aber nicht verpflichtet werden können, diese auch zu benutzen. Hier hatte sich RM Heusipp mehr Entlastung des E-Karren Verkehrs im Dorf erhofft.

RM Schreiber regt an, sich mit Nutzern der E-Karren gemeinsam zu beraten, im Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten der technischen Hilfsmittel, wie Kilometerzähler, GPS Tracker etc. Praktische Erfahrungswerte könnten die Verwaltungsarbeit unterstützen.

RV Bücking resümiert abschließend und die Verwaltung erhält folgenden Arbeitsauftrag:


Die Verwaltung möge einen beschlussfähigen Vorschlag zur Gebührenerhebung bis zur VA Sitzung erarbeiten. Inhalte sollen neben den im VA Protokoll vom 27.08.2013 niedergeschriebene Diskussionspunkte sein:

  • Überprüfung einer Einbaumöglichkeit von GPS-Tracker. Kostenüberprüfung, Auflagenmöglichkeit im Gebührenbescheid etc.

  • Differenzierung der Gebühren nach Größe und Gewicht der E-Karren und Anhänger

  • Einführung einer Grundgebühr

  • Im Rat müsse dann festgelegt werden, dass die erhobenen Gebühren für Straßensanierungsarbeiten verwendet werden