Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschlussvorschlag:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Vorhaben der vorgenannten Deichrampe aufzugeben.

Die Planungen sind zu sichern. Sofern in Zukunft weitere Veränderungen oder Bebauungen im Plangebiet Achter d`Diek geplant werden, kann das Vorhaben realisiert werden. Sollte die Wendesituation mit einfachen Mitteln verbessert werden können, ist dies umzusetzen.

 


AV Redelfs weist darauf hin, dass im Bereich des möglichen Wendeplatzes ein historischer Deich liegt. Dieser ist als Bodendenkmal geschützt.

 

Die Situation wird ausführlich diskutiert. Die Nutzer eines solchen Wendeplatzes würden sich erfahrungsgemäß auch nicht an den Kosten beteiligen. Insofern steht der Aufwand für die Errichtung des Wendeplatzes in keinem Verhältnis zum Nutzen.