Sitzung: 02.10.2013 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 01/083/2013
Beschluss:
Auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung und des § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog diesen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „B-Plan Flurstück 19/5 Westerloog“ bestehend aus der Planzeichnung und den nebenstehenden textlichen Festsetzungen sowie der nebenstehenden örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung als Satzung beschlossen.
RV Bücking erläutert, dass ein Satzungsbeschluss zu ergehen hat. Es kommt zur Verlesung und Abstimmung.