Ein Einwohner fragt nach Zahlen für den Bedarf an Dauerwohnraum. Ebenso fragt er nach den bisherigen Kosten für die beklagten B-Pläne. Aufgrund der vermutlich hohen Kosten würden Mittel gebunden, die an anderen Stellen fehlen würden.

BM Kösters informiert, dass mit der Erstellung des neuen B-Plans diverse Erhebungen durchgeführt würden. Aus einer Datenanalyse, die z.B. Dauer- und Ferienwohnraum enthält, wird das Verhältnis zwischen einem wirtschaftlichen Betrieb der Insel und dem gemeinschaftlichen Leben ermittelt. Die Öffentlichkeit wird demnächst in den Prozess mit einbezogen. 

Die Kosten der B-Pläne stellen eine finanzielle Belastung dar und sind in der Vollkostenrechnung schwer zu beziffern. Die Planungskosten für den aktuell in Umsetzung befindlichen B-Plan Nr. 22 – Dorf, liegen bei ca. 200.000 Euro. Sie bemessen sich an der zu überplanenden Fläche, die hier fast das gesamte Gemeindegebiet umfasst. In der Vergangenheit wurde ein großer B-Plan erstellt, der in der Erstellung günstiger ist, als kleinteilige Bebauungspläne. Jedoch mit dem Nachteil, dass – wenn er kippt – der große B-Plan komplett erneuert werden muss. Es gilt noch abzuwägen, ob evt. mehrere und kleinere B-Pläne entwickelt werden, was natürlich komplizierter und kostenintensiver ist, im Falle eines erneuten „Kippens“ jedoch Vorteile bietet. An attraktiven, touristischen Standorten werden B-Pläne oft beklagt. Das lässt sich kaum verhindern.