Sitzung: 13.04.2023 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Ein Einwohner fragt nach Zahlen für den Bedarf an Dauerwohnraum. Ebenso
fragt er nach den bisherigen Kosten für die beklagten B-Pläne. Aufgrund der
vermutlich hohen Kosten würden Mittel gebunden, die an anderen Stellen fehlen
würden.
BM Kösters informiert, dass mit der Erstellung des neuen B-Plans diverse
Erhebungen durchgeführt würden. Aus einer Datenanalyse, die z.B. Dauer- und
Ferienwohnraum enthält, wird das Verhältnis zwischen einem wirtschaftlichen
Betrieb der Insel und dem gemeinschaftlichen Leben ermittelt. Die
Öffentlichkeit wird demnächst in den Prozess mit einbezogen.
Die Kosten der B-Pläne stellen eine finanzielle Belastung dar und sind
in der Vollkostenrechnung schwer zu beziffern. Die Planungskosten für den
aktuell in Umsetzung befindlichen B-Plan Nr. 22 – Dorf, liegen bei ca. 200.000
Euro. Sie bemessen sich an der zu überplanenden Fläche, die hier fast das
gesamte Gemeindegebiet umfasst. In der Vergangenheit wurde ein großer B-Plan
erstellt, der in der Erstellung günstiger ist, als kleinteilige Bebauungspläne.
Jedoch mit dem Nachteil, dass – wenn er kippt – der große B-Plan komplett
erneuert werden muss. Es gilt noch abzuwägen, ob evt. mehrere und kleinere
B-Pläne entwickelt werden, was natürlich komplizierter und kostenintensiver
ist, im Falle eines erneuten „Kippens“ jedoch Vorteile bietet. An attraktiven,
touristischen Standorten werden B-Pläne oft beklagt. Das lässt sich kaum
verhindern.