AV Redelfs teilt einführend mit, dass im Zuge der heutigen Vorstellung keine Diskussionen oder Fragen aus dem Zuschauerraum möglich sind. Am 22.06.2023 ist ein Termin gemeinsam mit der Öffentlichkeit geplant, um den Bebauungsplan vorzustellen und Möglichkeiten für Rückfragen oder Anregungen zu geben.

 

BM Kösters stellte nachfolgend den aktuellen Arbeitsstand vor. Die Umsetzung des B-Plan Dorf Nr. 22 hat höchste Priorität, der Verfahrensablauf ist mit einer Fertigstellung zum Frühjahr 2024 terminiert. Ein paralleles Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan ist notwendig und eingeplant.

 

Die vom OVG beanstandeten Mängel des vorangegangenen Bebauungsplanes sind analysiert und werden im neuen B-Plan geheilt.

 

Die Bestandsanalyse ist abgeschlossen, BM Kösters leitet einige wesentliche Erkenntnisse ab. So besteht ein deutliches Missverhältnis zwischen Ferienwohnungen und Dauerwohnungen und die sehr konkrete Gefahr, dass sich dieses in den nächsten Jahren weiter verschlechtern wird. Die Ferienwohnung ist – historisch bedingt – eng mit dem Dauerwohnen verwoben und konkurriert zwangsläufig damit. Ein Mietswohnungsmarkt ist faktisch nicht vorhanden, die überwiegende Zahl der Bevölkerung wohnt mittlerweile arbeitgeberabhängig, mit entsprechenden Auswirkungen für die Identifikation, Fluktuation, aber auch für die Arbeitgeber.

 

BM Kösters zeigt einen Vorentwurf des B-Plans und erläutert die textlichen Festsetzungen, es wird u.a. Sondergebiete für Wohnen und Ferienwohnungen mit unterschiedlichen Anteilen sowie ein Sondergebiet für Tourismus/Gewerbe Ortsmitte angestrebt, in welchem das Dauerwohnen und Ferienwohnungen ausschließlich oberhalb des ersten Vollgeschosses gestattet ist. Weiterhin werden erste Prämissen zu den Maßen der baulichen Nutzungen vorgestellt, so ist z.B. eine kleine Anhebung der Firsthöhe sowie ein Wegfall von festen Geschossvorgaben vorgesehen. Veranden sollen weiterhin begünstigt sein, die Grundstücke jedoch nicht mehr so intensiv genutzt werden können wie es im vorangegangenen Plan möglich war. Parallel zum B-Plan Verfahren wird die Gestaltungssatzung überarbeitet, da diese ein wesentliches Element zur Bewahrung des idyllischen Inseldorfes ist.

 

RM Klasing sagt, es müsse unbedingt an der Baugestaltungssatzung I festgehalten werden, diese müsste gesichert werden.

BM Kösters ergänzt, man müsste auch das Thema „Bäume“ stark im Blick behalten. Die bestehenden Bäume, die nah an Häusern stehen, verschwinden altersbedingt in den nächsten Jahren und eine frühzeitige Nachbepflanzung wurde versäumt.