Sitzung: 04.05.2023 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Vorlage: 01/046/2023
AV Redelfs teilt einführend mit, dass im Zuge der heutigen Vorstellung
keine Diskussionen oder Fragen aus dem Zuschauerraum möglich sind. Am
22.06.2023 ist ein Termin gemeinsam mit der Öffentlichkeit geplant, um den
Bebauungsplan vorzustellen und Möglichkeiten für Rückfragen oder Anregungen zu
geben.
BM Kösters stellte nachfolgend den aktuellen Arbeitsstand vor. Die
Umsetzung des B-Plan Dorf Nr. 22 hat höchste Priorität, der Verfahrensablauf
ist mit einer Fertigstellung zum Frühjahr 2024 terminiert. Ein paralleles
Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan ist notwendig und eingeplant.
Die vom OVG beanstandeten Mängel des vorangegangenen Bebauungsplanes
sind analysiert und werden im neuen B-Plan geheilt.
Die Bestandsanalyse ist abgeschlossen, BM Kösters leitet einige
wesentliche Erkenntnisse ab. So besteht ein deutliches Missverhältnis zwischen
Ferienwohnungen und Dauerwohnungen und die sehr konkrete Gefahr, dass sich
dieses in den nächsten Jahren weiter verschlechtern wird. Die Ferienwohnung ist
– historisch bedingt – eng mit dem Dauerwohnen verwoben und konkurriert
zwangsläufig damit. Ein Mietswohnungsmarkt ist faktisch nicht vorhanden, die
überwiegende Zahl der Bevölkerung wohnt mittlerweile arbeitgeberabhängig, mit
entsprechenden Auswirkungen für die Identifikation, Fluktuation, aber auch für
die Arbeitgeber.
BM Kösters zeigt einen Vorentwurf des B-Plans und erläutert die
textlichen Festsetzungen, es wird u.a. Sondergebiete für Wohnen und
Ferienwohnungen mit unterschiedlichen Anteilen sowie ein Sondergebiet für
Tourismus/Gewerbe Ortsmitte angestrebt, in welchem das Dauerwohnen und
Ferienwohnungen ausschließlich oberhalb des ersten Vollgeschosses gestattet
ist. Weiterhin werden erste Prämissen zu den Maßen der baulichen Nutzungen vorgestellt,
so ist z.B. eine kleine Anhebung der Firsthöhe sowie ein Wegfall von festen
Geschossvorgaben vorgesehen. Veranden sollen weiterhin begünstigt sein, die
Grundstücke jedoch nicht mehr so intensiv genutzt werden können wie es im
vorangegangenen Plan möglich war. Parallel zum B-Plan Verfahren wird die
Gestaltungssatzung überarbeitet, da diese ein wesentliches Element zur
Bewahrung des idyllischen Inseldorfes ist.
RM Klasing sagt, es müsse unbedingt an der Baugestaltungssatzung I
festgehalten werden, diese müsste gesichert werden.
BM Kösters ergänzt, man müsste auch das Thema „Bäume“ stark im Blick
behalten. Die bestehenden Bäume, die nah an Häusern stehen, verschwinden
altersbedingt in den nächsten Jahren und eine frühzeitige Nachbepflanzung wurde
versäumt.