Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung

von der Bauzeitenregelung an. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO beauftragt.

 


BM Kösters erinnert, dass durch den Brand der Stranddistel viel Wohnraum verloren gegangen ist und die Gemeinde sich bemüht hat, zügig einen Bebauungsplan voranzubringen. Zusätzlich gab es Klärungsbedarf in Bezug auf die Frage des Bestandsschutzes seitens der Versicherung. Inzwischen haben sich die Beteiligten geeinigt und ein Baubeginn wäre jetzt möglich.

Es ist geplant, die Bodenplatte und das Erdgeschoss mit den Seitengebäuden zu verbinden und wetterfest zu machen und daher eine Ausnahme von dem Bauzeitstopp zu genehmigen.

Die Gemeinde stuft die Angelegenheit als Härtefall ein, aufgrund des hohen Verlusts an Wohnraum. Es geht um eine Bauzeitverlängerung von ca. 2-3 Wochen.

Beisitzer Schreiber empfiehlt, die Baufirma sollte den Kran in den Gartenbereich auf die Südseite stellen. Da würde er nicht auffallen und wäre nicht im Sichtfeld.