Sitzung: 04.05.2023 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/047/2023
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung
von der
Bauzeitenregelung an. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines
entsprechenden Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO beauftragt.
BM Kösters erinnert, dass durch den Brand der Stranddistel viel Wohnraum
verloren gegangen ist und die Gemeinde sich bemüht hat, zügig einen
Bebauungsplan voranzubringen. Zusätzlich gab es Klärungsbedarf in Bezug auf die
Frage des Bestandsschutzes seitens der Versicherung. Inzwischen haben sich die
Beteiligten geeinigt und ein Baubeginn wäre jetzt möglich.
Es ist geplant, die Bodenplatte und das Erdgeschoss mit den
Seitengebäuden zu verbinden und wetterfest zu machen und daher eine Ausnahme
von dem Bauzeitstopp zu genehmigen.
Die Gemeinde stuft die Angelegenheit als Härtefall ein, aufgrund des
hohen Verlusts an Wohnraum. Es geht um eine Bauzeitverlängerung von ca. 2-3
Wochen.
Beisitzer Schreiber empfiehlt, die Baufirma sollte den Kran in den Gartenbereich auf die Südseite stellen. Da würde er nicht auffallen und wäre nicht im Sichtfeld.