Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung an. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO beauftragt.

 

 


BM Kösters erläutert, die Rettungswache sei im öffentlichen Interesse. Es gab unverschuldete Verzögerungen bei der Genehmigung und bis Mitte August sollte die geplante Bauphase fertiggestellt werden, damit man mit den Innenarbeiten beginnen könnte. Es gibt seit Jahren das Problem, dass die Fahrer der Rettungswache Dauerwohnraum benötigen, um die flexiblen Einsatzzeiten vor Ort abzusichern. Die Rettungswache liegt abseits, in unmittelbarer Nähe befinden sich das Feuerwehrgerätehaus und der Tennisplatz. Die NSB als direkter Nachbar wäre mit einer Ausnahmegenehmigung einverstanden.

AV Redelfs bekräftigt das Argument der öffentlichen Versorgungslage und würde sich für eine Ausnahme bis Mitte August aussprechen.