Sitzung: 04.05.2023 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/048/2023
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog
erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung an.
Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines entsprechenden
Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO beauftragt.
BM Kösters erläutert, die Rettungswache sei im öffentlichen Interesse.
Es gab unverschuldete Verzögerungen bei der Genehmigung und bis Mitte August
sollte die geplante Bauphase fertiggestellt werden, damit man mit den
Innenarbeiten beginnen könnte. Es gibt seit Jahren das Problem, dass die Fahrer
der Rettungswache Dauerwohnraum benötigen, um die flexiblen Einsatzzeiten vor
Ort abzusichern. Die Rettungswache liegt abseits, in unmittelbarer Nähe
befinden sich das Feuerwehrgerätehaus und der Tennisplatz. Die NSB als direkter
Nachbar wäre mit einer Ausnahmegenehmigung einverstanden.
AV Redelfs bekräftigt das Argument der öffentlichen Versorgungslage und würde sich für eine Ausnahme bis Mitte August aussprechen.