Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung

von der Bauzeitenregelung an. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO beauftragt:

 

„Eine Ausnahme nach SpLärmSchVO wird bis einschließlich 30.06.2023 erteilt. Diese Ausnahme erstreckt sich nur für die Herstellung von Fundament und Bodenplatte im Erdgeschoss sowie die Herstellung einer Wandverkleidung für die angrenzenden Gebäudeflächen. Die Ruhezeiten, §4 Abs.1 der Lärmschutzsatzung sind einzuhalten. Andere Lärmquellen sind nicht zulässig, bei Zuwiderhandlung erlischt diese Genehmigung sofort.“

 


RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Der Bereich zwischen den noch vorhandenen Gebäuden soll u.a. mit Fundament und Bodenplatte ausgestattet werden, sowie die Wandverkleidung der Nebengebäude erneuert werden, um die Bewohnbarkeit dieser Gebäude zu sichern. Daher wird eine Verlängerung der Bauzeit beantragt. Das Thema ist ausführlich im Bauausschuss diskutiert worden.