Sitzung: 25.05.2023 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 01/047/2023
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung
von der
Bauzeitenregelung an. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines
entsprechenden Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO beauftragt:
„Eine Ausnahme nach SpLärmSchVO wird bis einschließlich
30.06.2023 erteilt. Diese Ausnahme erstreckt sich nur für die Herstellung von
Fundament und Bodenplatte im Erdgeschoss sowie die Herstellung einer
Wandverkleidung für die angrenzenden Gebäudeflächen. Die Ruhezeiten, §4 Abs.1
der Lärmschutzsatzung sind einzuhalten. Andere Lärmquellen sind nicht zulässig,
bei Zuwiderhandlung erlischt diese Genehmigung sofort.“
RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Der Bereich zwischen den noch vorhandenen Gebäuden soll u.a. mit Fundament und Bodenplatte ausgestattet werden, sowie die Wandverkleidung der Nebengebäude erneuert werden, um die Bewohnbarkeit dieser Gebäude zu sichern. Daher wird eine Verlängerung der Bauzeit beantragt. Das Thema ist ausführlich im Bauausschuss diskutiert worden.