Sitzung: 25.05.2023 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 01/048/2023
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog
erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung an.
Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines entsprechenden
Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO beauftragt:
„Eine
Ausnahme nach SpLärmSchVO wird bis einschließlich 18.08.2023 erteilt. Diese
Ausnahme erstreckt sich nur für die im Schreiben vom 26.04.2023 angegebenen
Tätigkeiten. Die Ruhezeiten, §4 Abs.1 der Lärmschutzsatzung sind einzuhalten.
Andere Lärmquellen sind nicht zulässig, bei Zuwiderhandlung erlischt diese
Genehmigung sofort.“
RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Der Bau der neuen Rettungswache
liegt im öffentlichen Interesse. Im August könnten die Außenarbeiten
abgeschlossen werden, sodass nur noch Innenarbeiten getätigt würden und eine
zügige Fertigstellung erfolgen könnte.
Die NSB als naheliegende Nachbarin wäre mit einer Fortführung der Bautätigkeit einverstanden.