Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erkennt die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung an. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO beauftragt:

 

„Eine Ausnahme nach SpLärmSchVO wird bis einschließlich 18.08.2023 erteilt. Diese Ausnahme erstreckt sich nur für die im Schreiben vom 26.04.2023 angegebenen Tätigkeiten. Die Ruhezeiten, §4 Abs.1 der Lärmschutzsatzung sind einzuhalten. Andere Lärmquellen sind nicht zulässig, bei Zuwiderhandlung erlischt diese Genehmigung sofort.“

 

 


RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Der Bau der neuen Rettungswache liegt im öffentlichen Interesse. Im August könnten die Außenarbeiten abgeschlossen werden, sodass nur noch Innenarbeiten getätigt würden und eine zügige Fertigstellung erfolgen könnte.

Die NSB als naheliegende Nachbarin wäre mit einer Fortführung der Bautätigkeit einverstanden.