Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschlussvorschlag:

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB für die Verlängerung des Vorbescheides wird abgelehnt. Sollte der Landkreis eine erneute Einvernehmensentscheidung der Gemeinde für entbehrlich halten, gilt der Beschluss einschließlich seiner sich aus der Beschlussvorlage ergebenden Begründung als negative Stellungnahme.  

 

 


Der Sachverhalt wird in der Vorlage ausführlich dargestellt. Nach Erteilung des Vorbescheides ist die Veränderungssperre in Kraft getreten. Daher soll das Einvernehmen für eine Verlängerung des Vorbescheides nicht erteilt werden. Die Veränderungssperre ist anzuwenden.