Beschluss: Weitergabe ohne Beschlussvorschlag

 

 


AV Redelfs berichtet, dass es im Vorfeld des Bauausschusses ein Treffen mit dem Bauherrn und weiteren Ratsmitgliedern gegeben hat, um die Anfrage bestmöglich zu bearbeiten.

Wenn man den Bau eines Hotels sichern möchte, kann man dies nicht über den B-Plan machen, sondern für diesen Fall wurde ein Hotelrahmenplan entwickelt, auf den ein Bauherr Bezug nehmen sollte.

Das vorliegende Gebäude soll breiter und optisch schöner werden.

Es sollte eine Baulast oder zumindest einen Grundbucheintrag geben, um den Mitarbeiterwohnraum abzusichern.

Eine Baulast ist eine amtliche Sicherung der Nutzung. Dies wäre das sicherste Mittel, um Mitarbeiterwohnraum abzusichern. Es spiele keine Rolle, welches Gebäude auf der Insel für Mitarbeiterwohnraum genutzt würde. Wichtig wäre die Sicherung der jeweiligen Nutzung der Gebäude.

RM Klasing bemängelt, dass die Firsthöhe nicht erkennbar ist.

Man einigt sich darauf, dass bis zur Ratssitzung eine Schnittzeichnung zur Verfügung gestellt werden sollte mit genauen Zahlen.

Ebenso sollen die Gestaltungssatzungen eingehalten werden.

Punkt 1 und 2 der Rahmenbedingungen sollten zudem zusammengefasst werden.

Zusätzlich sollte auf die Präsentation vom 24.05.2023 Bezug genommen werden.

Die Maße wird man sich nach Erhalt der Schnittzeichnungen erneut genau anschauen.

 

Im BA vom 08.06.2023 geänderter Vorschlag für Rahmenbedingungen „Sanierung &Erweiterung einer bestehenden Hotelanlage, Südermenss“

1. Geltungsbereich

Südermenss 1, Flurstück 236/4 und 193/8

2. Betriebskonzept

Hotel (gemäß Definition vom DTV) mit mindestens 20 Gästezimmer mit einem

Restaurant, welches auch anderen als Hotelgästen offensteht. Explizit nicht zugelassen sind Aparthotel, Hotel garni, Ferienwohnung, Gästehaus, Gasthof oder Boardinghouse. (https://www.deutschertourismusverband.de/service/touristische- informationsnorm-tin/definitionen/betriebsarten.html)

3. Verfahren

Der Inhaber beantragt für sein Vorhaben gem. § 12 Abs. 1 BauGB die Aufstellung

eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Dieser Plan kann eins oder beide der o.g. Grundstücke betreffen. Betrifft er eine beplante Fläche, geht der vorhabenbezogene Bebauungsplan dem zugrundeliegenden Angebotsbebauungsplan als speziellere Regelung vor. Maßgeblich ist also der spezielle Bebauungsplan für das Vorhaben.

Entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 12 BauGB für vorhabenbezogene Bebauungspläne hat der Vorhabenträger die Kosten des Bauleitplanverfahrens zu tragen und in dem notwendig abzuschließenden Durchführungsvertrag eine Bauverpflichtung einzugehen. Wird die Bauverpflichtung nicht erfüllt, soll die Gemeinde entschädigungsfrei das Baurecht wieder aufheben.

4. Planfestsetzung

Im Rahmen der vorhabenbezogenen Bauleitplanung für bauliche Anlagen sollen

folgende Grundsätze beachtet werden:

1. Der Bauherr kann die planerischen Vorbereitungen fortsetzen, die sich eng an den Inhalten der Präsentation vom 24.05.2023 zu halten haben. Die im Rahmen der Präsentation geäußerten Maximalwerte sollen nicht überschritten werden.

2. Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände sowie die Gestaltungssatzungen.

3. Mitarbeiterwohnraum

Für mind. 2/3 der der nach dem Betriebskonzept erforderlichen Mitarbeiter ist geeigneter Wohnraum vorzuhalten. Einzelheiten sind im Vorhaben- und Er- schließungsplan und/oder im Durchführungsvertrag zu regeln. Geeignet sind nur langfristig zur Verfügung stehende Unterbringungsmöglichkeiten, deren Nutzung in geeigneter Weise zu sichern ist.

Die Rahmenbedingungen sind in Anlehnung an den in Umsetzung befindlichen Hotelrahmenplan getroffen. Das maximale Maß der baulichen Nutzung orientiert sich dabei an den konkreten, örtlichen Gegebenheiten

Zur Sicherung des Mitarbeiterwohnraumes stellt sich der Eigentümer folgendes vor: „Das Haus „Stranddistel“, Westerloog 9 wird derzeitig als reines Wohnhaus von uns betrieben. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen stehen dort 17 Wohneinheiten in unterschiedlicher Größe, die zum Teil für 4-köpfige Familien geeignet sind, zur Verfügung. Der von der Gemeinde in einem anderen Hotelobjekt geforderte vorzuhaltende Wohnraum für 2/3 der Mitarbeiter kann somit bedient werden. Zudem besteht die Bereitschaft, einen langfristigen Pachtvertrag mit der Eigentümerin des Objektes „Stranddistel“ abzuschließen. Die Bereitschaft beruht auf Gegenseitigkeit.“