Sitzung: 08.06.2023 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: Weitergabe ohne Beschlussvorschlag
Vorlage: 01/064/2023
AV Redelfs berichtet, dass es im Vorfeld des Bauausschusses ein Treffen
mit dem Bauherrn und weiteren Ratsmitgliedern gegeben hat, um die Anfrage
bestmöglich zu bearbeiten.
Wenn man den Bau eines Hotels sichern möchte, kann man dies nicht über
den B-Plan machen, sondern für diesen Fall wurde ein Hotelrahmenplan
entwickelt, auf den ein Bauherr Bezug nehmen sollte.
Das vorliegende Gebäude soll breiter und optisch schöner werden.
Es sollte eine Baulast oder zumindest einen Grundbucheintrag geben, um
den Mitarbeiterwohnraum abzusichern.
Eine Baulast ist eine amtliche Sicherung der Nutzung. Dies wäre das
sicherste Mittel, um Mitarbeiterwohnraum abzusichern. Es spiele keine Rolle,
welches Gebäude auf der Insel für Mitarbeiterwohnraum genutzt würde. Wichtig
wäre die Sicherung der jeweiligen Nutzung der Gebäude.
RM Klasing bemängelt, dass die Firsthöhe nicht erkennbar ist.
Man einigt sich darauf, dass bis zur Ratssitzung eine Schnittzeichnung
zur Verfügung gestellt werden sollte mit genauen Zahlen.
Ebenso sollen die Gestaltungssatzungen eingehalten werden.
Punkt 1 und 2 der Rahmenbedingungen sollten zudem zusammengefasst
werden.
Zusätzlich sollte auf die Präsentation vom 24.05.2023 Bezug genommen
werden.
Die Maße wird man sich nach Erhalt der Schnittzeichnungen erneut genau
anschauen.
Im BA vom 08.06.2023 geänderter
Vorschlag für Rahmenbedingungen „Sanierung &Erweiterung einer bestehenden
Hotelanlage, Südermenss“
1. Geltungsbereich
Südermenss 1, Flurstück 236/4 und 193/8
2. Betriebskonzept
Hotel (gemäß Definition vom DTV) mit mindestens 20
Gästezimmer mit einem
Restaurant, welches auch anderen
als Hotelgästen offensteht. Explizit nicht zugelassen sind Aparthotel, Hotel
garni, Ferienwohnung, Gästehaus, Gasthof oder Boardinghouse. (https://www.deutschertourismusverband.de/service/touristische-
informationsnorm-tin/definitionen/betriebsarten.html)
3. Verfahren
Der Inhaber beantragt für sein Vorhaben gem. § 12 Abs. 1
BauGB die Aufstellung
eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans. Dieser Plan kann eins oder beide der o.g. Grundstücke
betreffen. Betrifft er eine beplante Fläche, geht der vorhabenbezogene
Bebauungsplan dem zugrundeliegenden Angebotsbebauungsplan als speziellere
Regelung vor. Maßgeblich ist also der spezielle Bebauungsplan für das Vorhaben.
Entsprechend der gesetzlichen
Regelung des § 12 BauGB für vorhabenbezogene Bebauungspläne hat der
Vorhabenträger die Kosten des Bauleitplanverfahrens zu tragen und in dem
notwendig abzuschließenden Durchführungsvertrag eine Bauverpflichtung
einzugehen. Wird die Bauverpflichtung nicht erfüllt, soll die Gemeinde
entschädigungsfrei das Baurecht wieder aufheben.
4. Planfestsetzung
Im Rahmen der vorhabenbezogenen Bauleitplanung für bauliche
Anlagen sollen
folgende Grundsätze beachtet werden:
1. Der Bauherr kann die
planerischen Vorbereitungen fortsetzen, die sich eng an den Inhalten der
Präsentation vom 24.05.2023 zu halten haben. Die im Rahmen der Präsentation
geäußerten Maximalwerte sollen nicht überschritten werden.
2. Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen
Grenzabstände sowie die Gestaltungssatzungen.
3. Mitarbeiterwohnraum
Für mind. 2/3 der der nach dem
Betriebskonzept erforderlichen Mitarbeiter ist geeigneter Wohnraum vorzuhalten.
Einzelheiten sind im Vorhaben- und Er- schließungsplan und/oder im
Durchführungsvertrag zu regeln. Geeignet sind nur langfristig zur Verfügung
stehende Unterbringungsmöglichkeiten, deren Nutzung in geeigneter Weise zu
sichern ist.
Die Rahmenbedingungen sind in
Anlehnung an den in Umsetzung befindlichen Hotelrahmenplan getroffen. Das
maximale Maß der baulichen Nutzung orientiert sich dabei an den konkreten,
örtlichen Gegebenheiten
Zur Sicherung des
Mitarbeiterwohnraumes stellt sich der Eigentümer folgendes vor: „Das Haus
„Stranddistel“, Westerloog 9 wird derzeitig als reines Wohnhaus von uns
betrieben. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen stehen dort 17 Wohneinheiten in
unterschiedlicher Größe, die zum Teil für 4-köpfige Familien geeignet sind, zur
Verfügung. Der von der Gemeinde in einem anderen Hotelobjekt geforderte
vorzuhaltende Wohnraum für 2/3 der Mitarbeiter kann somit bedient werden. Zudem
besteht die Bereitschaft, einen langfristigen Pachtvertrag mit der Eigentümerin
des Objektes „Stranddistel“ abzuschließen. Die Bereitschaft beruht auf
Gegenseitigkeit.“