Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschlussvorschlag:

1.            Der Beschluss vom 2.9.2021 zur Aufstellung der 2. Änderung der Gestaltungssatzung I wird aufgehoben und das Änderungsverfahren eingestellt.

2.            Der Rat beschließt die Aufstellung der Satzung zur 2. Änderung der Gestaltungssatzung I und zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung II.

3.            Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Aushang des Satzungstextes für die Dauer von drei Wochen erfolgen. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, zu den vorgesehenen Änderungen schriftlich Stellung zu nehmen.

 


AV Redelfs erläutert, dass die Gestaltungssatzungen formalrechtlich überarbeitet werden sollten, um die gestalterischen Inhalte rechtlich abzusichern.

BM Kösters sagt, dass der neue B-Plan rechtssicher und gut umsetzbar sein soll. Das Erscheinungsbild ist dabei sehr wichtig, dies ist aber in einem B-Plan nicht regelbar. Es wäre wichtig, ein einheitliches und für die Insel gestalterisch wertvolles Erscheinungsbild zu erzielen. Daher sollten die Gestaltungssatzung und der B-Plan parallel angepasst werden, damit man sich auf beides beziehen kann.