Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschlussvorschlag:

Zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung, insbesondere zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Neuschaffung von Dauerwohnraum, der Sicherung von Gewerbeflächen in der Ortsmitte, der Regelung von Ferienwohnnutzungen bzw. Nutzungen der Gästebeherbergung und zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen (Anlage 1).

 


Als Grundlage für den neuen B-Plan Dorf ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) unabdingbar, der bisherige FNP ist aus dem Jahr 2008 und in Teilen nicht mehr anwendbar. Durch einen Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans verlängert sich nicht das Verfahren des B-Plans, es ergibt sich jedoch eine ambitionierte Terminkette.

Die laufenden Planungsverfahren Nr. 15-Kurzentrum und Nr. 23 – Edeka, werden im FNP berücksichtigt, alle übrigen B-Plan Verfahren sind vom Planungsstand noch nicht so weit, hier wird der FNP zu einem späteren Zeitpunkt geändert.