Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB für die Verlängerung des Vorbescheides wird abgelehnt. Sollte der Landkreis eine erneute Einvernehmensentscheidung der Gemeinde für entbehrlich halten, gilt der Beschluss einschließlich seiner sich aus der Beschlussvorlage ergebenden Begründung als negative Stellungnahme.  

 

 


Es geht darum, dass die Gültigkeit eines in der Vergangenheit erteilten Vorbescheides abläuft und dieser nun verlängert werden soll. Das Einvernehmen sollte nicht erteilt werden, da die Veränderungssperre gilt und man den Ergebnissen des neuen B-Plans nicht vorgreifen möchte.