Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung, insbesondere zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Neuschaffung von Dauerwohnraum, der Sicherung von Gewerbeflächen in der Ortsmitte, der Regelung von Ferienwohnnutzungen bzw. Nutzungen der Gästebeherbergung und zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen (Anlage 1).

 


RM Goedecke betritt wieder das Podium.

 

Die Änderungen des Flächennutzungsplans sollten parallel zum B-Plan laufen, um die Rechtssicherzeit des gesamten Projektes weiter zu erhöhen und Klarheit bei der Umsetzung zu schaffen.

Der Flächennutzungsplan ist etwas größer als der neue B-Plan, „Frischemarkt“ und Kurpark sind schon mit enthalten. Die kleineren B-Pläne sind im Anschluss an das große Verfahren schneller zu beschließen, wobei der große Flächennutzungsplan parallel rechtssicher an den neuen B-Plan angepasst werden soll.

Die Pläne liegen aktualisiert vor.