Sitzung: 29.06.2023 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 01/063/2023
Beschlussvorschlag:
Zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung, insbesondere zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Neuschaffung von Dauerwohnraum, der Sicherung von Gewerbeflächen in der Ortsmitte, der Regelung von Ferienwohnnutzungen bzw. Nutzungen der Gästebeherbergung und zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen (Anlage 1).
RM Goedecke betritt wieder das Podium.
Die Änderungen des Flächennutzungsplans sollten parallel zum B-Plan
laufen, um die Rechtssicherzeit des gesamten Projektes weiter zu erhöhen und
Klarheit bei der Umsetzung zu schaffen.
Der Flächennutzungsplan ist etwas größer als der neue B-Plan,
„Frischemarkt“ und Kurpark sind schon mit enthalten. Die kleineren B-Pläne sind
im Anschluss an das große Verfahren schneller zu beschließen, wobei der große
Flächennutzungsplan parallel rechtssicher an den neuen B-Plan angepasst werden
soll.
Die Pläne liegen aktualisiert vor.