Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde Spiekeroog zur Erteilung der Genehmigung nach § 22 BauGB zur Bildung von Sondereigentum auf dem Grundstück In’d Kamp wird versagt.

 


BM Kösters erläutert die Historie und den Hintergrund der Satzung, welche ihren Ursprung in den 80er Jahren hat.

Zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion sind bestimmte Rechtsvorgänge einer gemeindlichen Genehmigungspflicht unterworfen, wie Teileigentum oder Teilung von Wohnungseigentum, in diesem Fall handele es sich um die Gemarkung Spiekeroog, Flur 2, Flurstück 26/4.

Es mag im Einzelfall eine schwierige Entscheidung sein, aber es gehe um die Schutzinteressen der Insel und die städtebaulichen Auswirkungen, welche zu erwarten sind.