Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Lesefassungen der Baugestaltungssatzungen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 84 Abs. 4 Satz 3 BauGB in Verbindung mit §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch Auslage der Lesefassungen im Rathaus und zeitgleicher Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde für die Dauer von drei Wochen. In dieser Zeit können schriftliche Stellungnahmen zu den vorgesehenen Änderungen abgegeben werden; Mails sind schriftliche Stellungnahmen in diesem Sinne.

 


RV Redelfs teilt mit, dass die Baugestaltungssatzungen überarbeitet werden müssen, damit sie kompatibel mit den B-Plänen sind und sich nicht mit diesen widersprechen.

Die Änderungen, sowie die Lesefassungen liegen vor. Die Vorgehensweise läuft wie im B-Plan Verfahren.

Inhaltlich ist es wichtig, das Wesentliche und prioritär Wichtige festzuhalten und das Verfahren parallel zum B-Plan laufen zu lassen. Die Veränderungen sind daher bewusst auf das Notwendige beschränkt.